Sozialfonds der Salzburger Feuerwehren - Unfallversicherung
Gruppen-Unfallversicherung für ehrenamtliche Mitglieder der Salzburger Freiwilligen Feuerwehren mit Leistungsanspruch bei Invalidität oder Todesfall; Anfangsbericht binnen fünf Tagen.
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Förderkriterien
Förderziel
Bereitstellung einer Gruppen-Unfallversicherung für Unfälle im Feuerwehrdienst zugunsten der ehrenamtlichen Mitglieder der Salzburger Freiwilligen Feuerwehren, Auszahlung von Invaliditätspensionen oder Versicherungssummen im Todesfall.
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Abschluss eines Unfallversicherungsvertrages (Gruppenversicherung) durch den Landesfeuerwehrverband Salzburg
- Eintritt eines Unfalls im Feuerwehrdienst mit Invaliditäts- bzw. Todesfolge
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Anfangsbericht über den stattgefundenen Unfall (binnen fünf Tagen)
- Schlussbericht mit ärztlicher Bestätigung
- Ausgefülltes Formular des Landesfeuerwehrverbandes Salzburg
Beschreibung
Der Sozialfonds der Salzburger Feuerwehren stellt eine umfassende Gruppen-Unfallversicherung für ehrenamtliche Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren im Bundesland Salzburg bereit. Diese Versicherung greift bei Unfällen im Feuerwehrdienst und garantiert im Falle dauerhafter Invalidität eine lebenslange Invaliditätspension nach dem Grad der Erwerbsunfähigkeit. Im Todesfall wird die vertraglich festgelegte Versicherungssumme an die berechtigten Hinterbliebenen ausgezahlt. Die Absicherung wurde vom Landesfeuerwehrverband Salzburg in Kooperation mit einem Versicherungsunternehmen etabliert und gilt ausdrücklich nicht für Bedienstete der Berufsfeuerwehren, da diese über den gesetzlichen Sozialversicherungsschutz abgesichert sind. Durch die kontinuierliche Förderung des Sozialfonds wird sichergestellt, dass die engagierte Einsatzbereitschaft der Freiwilligen mit einem soliden Versicherungsschutz honoriert wird.
Förderberechtigt sind alle ehrenamtlichen Mitglieder der Salzburger Freiwilligen Feuerwehren, sobald ein Unfall im Feuerwehrdienst mit Invaliditäts- oder Todesfolge eintritt. Die Antragstellung erfordert den Abschluss des Gruppen-Unfallversicherungsvertrages durch den Landesfeuerwehrverband Salzburg sowie zeitgerechte Unfallberichte. Ein Anfangsbericht ist innerhalb von fünf Tagen nach dem Ereignis einzureichen, gefolgt von einem Schlussbericht mit ärztlicher Bestätigung. Zusätzlich muss das vom Landesfeuerwehrverband bereitgestellte Formular vollständig ausgefüllt werden. Da die Fristen fortlaufend gelten und die Förderung bis auf Weiteres unbegrenzt zur Verfügung steht, können berechtigte Personen jederzeit eine Leistung beantragen. Diese Unterstützung stärkt die soziale Absicherung und würdigt das wertvolle ehrenamtliche Engagement im Katastrophenschutz.
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