Zuschuss

Sozialpädagogische Familienhilfe (SPFH) & Erziehungsbeistandschaft (EB)

Ambulante Hilfen zur pädagogischen und sozialen Unterstützung von Familien und Kindern im häuslichen Umfeld (Fachleistungsstunden nach § 30 SGB VIII). Vermittlung und Kostenübernahme in der Regel über das Jugendamt.

Soziales Kinder und Jugendliche Beratung

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Einfach
Region: Schleswig-Holstein
Projektdauer: 24 Monate

Förderziel

Ziel ist die pädagogische und soziale Unterstützung von Familien in ihrem häuslichen Umfeld, um Konflikte zu bearbeiten, das Zusammenleben zu stabilisieren und ggf. Fremdunterbringungen zu vermeiden.

Antragsberechtigt

  • Privatpersonen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Zustimmung der Familie zur Hilfeleistung
  • Vermittlung und Kostenübernahme durch das Jugendamt

Beschreibung

Die Stiftung Elisabethheim Havetoft fördert in Schleswig-Holstein ambulante Hilfen zur pädagogischen und sozialen Begleitung von Familien und Jugendlichen im häuslichen Umfeld. Im Rahmen der Sozialpädagogischen Familienhilfe (SPFH) und Erziehungsbeistandschaft (EB) werden Fachleistungsstunden gemäß § 30 SGB VIII gewährt, um familiäre Konflikte zu bearbeiten, das Zusammenleben nachhaltig zu stabilisieren und mögliche Fremdunterbringungen zu vermeiden. Die Zuschüsse werden in der Regel nach Vermittlung und Kostenübernahme durch das Jugendamt ausgezahlt. Zielgruppe sind sowohl Familien als auch alleinerziehende Elternteile, die bei Erziehungsschwierigkeiten oder besonderen Problemlagen Unterstützung benötigen, sowie deren Kinder und Jugendliche. Durch eine individuelle und vertrauensvolle Zusammenarbeit kann die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben gestärkt und die elterliche Erziehungskompetenz gefördert werden.


Eine Bewilligung ist jederzeit möglich, sofern die Familie der Hilfe zustimmt und das Jugendamt die Vermittlung übernimmt. Die Förderung erstreckt sich über eine Projektdauer von bis zu 24 Monaten und bietet kontinuierliche Begleitung durch Fachkräfte, die in allen lebenspraktischen Belangen Unterstützung leisten. Dies umfasst beispielsweise Hilfe bei Behördengängen, Alltagsorganisation, schulischen Belangen und Kriseninterventionen. Die Kombination aus pädagogischer Beratung und sozialer Begleitung richtet sich danach, langfristige Lösungsstrategien zu entwickeln und nachhaltig in den Familienalltag zu integrieren. Auf diese Weise trägt die Maßnahme dazu bei, familiäre Ressourcen zu stärken und eine stabile, förderliche Umgebung für Kinder und Jugendliche zu schaffen.

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