Sozialpsychiatrische Einzelbegleitung/Case-Management
Unterstützungsleistungen für Menschen mit psychischen Erkrankungen in Tirol zur selbstständigen Lebensführung und Teilhabe. Anträge jederzeit möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Menschen mit psychischen Erkrankungen und wesentlichen Einschränkungen ihrer psychosozialen Fähigkeiten durch sozialpsychiatrische Einzelbegleitung und Case-Management in ihrer selbstbestimmten Lebensführung und gesellschaftlichen Teilhabe zu unterstützen.
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Vorliegen einer Behinderung nach § 3 lit. a TTHG
- österreichische Staatsbürgerschaft oder gleichgestellt
- Hauptwohnsitz in Tirol
- Aussicht auf Stärkung der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben
- Bereitschaft zur Mitwirkung im Antrags- und Gewährungsverfahren
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Nachweis der Behinderung
- Ausgefülltes Antragsformular nach TTHG
Beschreibung
Die Sozialpsychiatrische Einzelbegleitung/Case-Management in Tirol bietet Erwachsenen und Jugendlichen ab 16 Jahren mit psychischen Erkrankungen und wesentlichen Einschränkungen ihrer psychosozialen Fähigkeiten stundenweise ambulante Unterstützungsleistungen zur selbstbestimmten Lebensführung und zur Stärkung der gesellschaftlichen Teilhabe. Ziel ist die Verbesserung und Erhaltung der psychischen Gesundheit, Lebensqualität und Beziehungsfähigkeit durch individuelle psychosoziale Begleitung, Soziotherapie, Sozialberatung, Krisenintervention und -prävention sowie Motivation in den Bereichen Gesundheitsförderung, Alltagsstrukturierung, Freizeitgestaltung und Beziehungsaufbau. Die Leistung erfolgt mobil im häuslichen Umfeld, in Einrichtungen der Dienstleister:innen oder bei Außenaktivitäten und wird im Rahmen des Tiroler Teilhabegesetzes für maximal 60 Monate gewährt. Die Förderung orientiert sich an den Grundsätzen von Empowerment, Partizipation, Recovery und Hilfe zur Selbsthilfe und setzt einen niedrigschwelligen Zugang voraus.
Förderberechtigt sind in Tirol lebende Privatpersonen mit einer nach § 3 lit. a TTHG anerkannten Behinderung, österreichischer Staatsbürgerschaft oder Gleichstellung sowie der Aussicht auf eine nachhaltige Stärkung der Teilhabe. Die Antragstellung ist ganzjährig möglich; Leistungen können ab dem Monatseingang des vollständigen Antrags gewährt werden. Für die Bewilligung sind der Nachweis der Behinderung und das ausgefüllte Antragsformular nach TTHG erforderlich. Die Abteilung Inklusion und Kinder- und Jugendhilfe des Landes Tirol prüft die Anträge unter Berücksichtigung der individuellen Bedarfe und Ressourcen. Durch sozialpsychiatrisches Case-Management wird sichergestellt, dass Menschen mit psychischen Erkrankungen in allen Phasen ihrer Lebensgestaltung begleitet und entlastet werden, um eine dauerhafte Selbstständigkeit und Teilhabe zu erreichen.
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