Sozialstaffel-Beitragsersätze für Tagesmütter/-väter
Beitragsersatz für Arbeitgeber:innen von Tagesmüttern und -vätern in der Steiermark zur Unterstützung einkommensabhängiger Elternbeiträge. Antrag für neue Einrichtungen jährlich bis 10. Oktober online möglich; bei Inbetriebnahme zwei Wochen nach Start.
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Förderkriterien
Förderziel
Entlastung der Arbeitgeber:innen von Tageseltern durch Übernahme einkommensabhängiger Elternbeiträge für die Betreuung von Kindern bis zum Schuleintritt im Rahmen der Sozialstaffel des Landes Steiermark.
Förderfähige Ausgaben
- Personalaufwand
Antragsberechtigt
- Bildungseinrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Betrieb als Kinderbetreuungseinrichtung mit Tageseltern
- Einhebung einkommensabhängiger Elternbeiträge gemäß Sozialstaffel
- Kind hat Hauptwohnsitz in der Steiermark oder Arbeitsplatz eines Elternteils in der Steiermark
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Antrag über KIN-WEB
Beschreibung
Die Förderung stellt einen Zuschuss für Arbeitgeber:innen von Tageseltern in der Steiermark dar und übernimmt einkommensabhängige Elternbeiträge bis zum Schuleintritt der Kinder. Ziel ist es, den Personalaufwand in hierfür anerkannten Kinderbetreuungseinrichtungen zu entlasten und einen fairen Beitragssatz gemäß der Sozialstaffel des Landes zu gewährleisten. Anträge können neu gegründete Einrichtungen jährlich bis zum 10. Oktober über das elektronische System KIN-WEB einreichen; bei Betriebsaufnahme während des Betreuungsjahres gilt eine Frist von zwei Wochen nach Start. Der Förderzeitraum begann mit dem 17. Oktober 2013 und ist unbefristet geöffnet.
Voraussetzung für die Gewährung ist der Nachweis eines Betriebs als Tageseltern-Einrichtung, die Einhebung einkommensabhängiger Beiträge nach der Steiermärkischen Sozialstaffel und der Hauptwohnsitz des Kindes bzw. der Arbeitsplatz eines Elternteils in der Steiermark. Gefördert werden ausschließlich Aufwendungen für Personal. Die Abteilung 6 Bildung und Gesellschaft im Amt der Steiermärkischen Landesregierung steuert und kontrolliert das Förderverfahren, begleitet über 1.000 Kinderbetreuungsbetriebe pädagogisch und stellt jährlich Fördermittel in Höhe von mehr als 130 Mio Euro zur Verfügung. Unangekündigte Aufsichtsbesuche und stichprobenartige Überprüfungen des Familiennettoeinkommens sichern die korrekte Ermittlung der Elternbeiträge.