Zuschuss

Sparkassen-Stiftung für das Homburger Land

Zweimal jährlich Vergabe von Zuschüssen für gemeinnützige, mildtätige, kirchliche und kulturelle Projekte in Nümbrecht und Wiehl. Anträge jeweils bis 31. März und 30. September möglich.

Soziales Gesundheit Kinder und Jugendliche Bildung Kultur Bauten und Denkmalschutz Umwelt-/Naturschutz Sport Engagement für gesellschaftlichen Zusammenhalt/Demokratie Infrastruktur Städtebau & Stadterneuerung Energieeffizienz & Erneuerbare Energien

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Förderkriterien

Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Nordrhein-Westfalen
Nur für gemeinnützige Organisationen

Förderziel

Der Zweck der Stiftung ist die Förderung kultureller, gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher Zwecke in der Gemeinde Nümbrecht und der Stadt Wiehl.

Antragsberechtigt

  • Gemeinnützige Organisationen
  • Interessenverbände und sonstige Vereine
  • Öffentliche Einrichtungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • vollständig ausgefülltes Online-Formular
  • Satzungskopie
  • Vereinsregisterauszug
  • Freistellungsbescheid

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Online-Formular
  2. Satzungskopie
  3. Vereinsregisterauszug
  4. Freistellungsbescheid

Beschreibung

Die Sparkassen-Stiftung für das Homburger Land fördert zweimal jährlich gemeinnützige, mildtätige, kirchliche und kulturelle Vorhaben in der Gemeinde Nümbrecht und der Stadt Wiehl. In den thematischen Schwerpunktbereichen Soziales, Gesundheit, Kinder und Jugendliche, Bildung, Kultur, Umwelt- und Naturschutz, Sport sowie Engagement für gesellschaftlichen Zusammenhalt und Demokratie stehen Zuschüsse bereit. Trägerschaftsberechtigt sind eingetragene Vereine, öffentliche Einrichtungen und Interessenverbände mit Sitz im Homburger Land. Der Stiftungszweck umfasst daneben Denkmalschutz, Energieeffizienz, Städtebau und Aus-­ und Weiterbildung. Beispiele geförderter Projekte reichen von Sanierungen an Vereinsheimen über barrierefreie Kirchensanierungen bis hin zu kommunalen Umweltinitiativen.

Förderanträge können jeweils bis zum 31. März und 30. September über ein vollständig ausgefülltes Online-Formular eingereicht werden. Voraussetzung für eine positive Entscheidung sind neben der Satzungskopie auch ein aktueller Vereinsregisterauszug und ein Freistellungsbescheid. Die Antragstellenden erhalten eine verbindliche Förderungsempfehlung und werden im Erfolgsfall gebeten, das Stiftungslogo mit dem Hinweis „Mit freundlicher Förderung durch:“ in digitalen und gedruckten Veröffentlichungen einzusetzen. Durch die Kombination von regionalem Engagement und fachlicher Vielfalt trägt dieses Förderangebot dazu bei, die Lebensqualität im Homburger Land nachhaltig zu stärken und kulturelle sowie soziale Projekte langfristig zu sichern.

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