Spendenfonds Ukraine Hilfe (BürgerStiftung Region Ahrensburg)
Spendenfonds zur Unterstützung geflüchteter Menschen aus der Ukraine in der Region Ahrensburg. Gemeinnützige Organisationen können Sach- und Honorarmittel (50 €–1.000 €) beantragen; Entscheidung innerhalb einer Woche.
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Förderkriterien
Förderziel
Bündelung aller Spendengelder und zielgerichteter Einsatz für geflüchtete Menschen aus der Ukraine sowie für ehrenamtliche Unterstützungsangebote in der Region Ahrensburg.
Förderfähige Ausgaben
- Anschaffungen für Unterkunft und Alltagsleben
- Aktivitäten zur Teilhabe am gesellschaftlichen, sozialen oder kulturellen Leben
- Aktivitäten zur Vernetzung und Einbindung geflüchteter Menschen
- Ehrenamtliche Begleitung in rechtlichen und organisatorischen Fragen
- Bildungs-, Beschäftigungs- oder Qualifizierungsmaßnahmen für Geflüchtete
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Nicht förderfähige Ausgaben
- Leistungen oder Aktivitäten, auf die geflüchtete Menschen einen Rechtsanspruch haben oder die staatliche Aufgabe sind
Antragsberechtigt
- Gemeinnützige Organisationen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Gemeinnützige Organisation mit Sitz in der Region Ahrensburg
Beschreibung
Die BürgerStiftung Region Ahrensburg hat einen Spendenfonds zur gezielten Unterstützung geflüchteter Menschen aus der Ukraine in Schleswig-Holstein eingerichtet. Gemeinnützige Organisationen mit Sitz in der Region Ahrensburg können hier Sach- und Honorarmittel von 50 € bis 1.000 € beantragen, wobei über die Mittelvergabe innerhalb einer Woche entschieden wird. Ziel ist es, alle eingehenden Spenden zu bündeln und passgenau für Angebote zugunsten der Schutzsuchenden sowie für ehrenamtlich Engagierte einzusetzen. Die Förderung richtet sich gleichermaßen an Projekte, die das Alltagsleben erleichtern, wie auch an Initiativen, die Teilhabe, Vernetzung und Qualifizierung ermöglichen.
Gefördert werden unter anderem Anschaffungen für Unterkunft und den täglichen Bedarf, Maßnahmen zur kulturellen, sozialen oder gesellschaftlichen Integration sowie Aktivitäten, die den Erwerb der deutschen Sprache und interkulturelle Kompetenzen stärken. Auch Fahrtkosten, Tickets für den öffentlichen Nahverkehr und Begleitung in rechtlichen oder organisatorischen Fragen sind förderfähig. Nicht unterstützt werden staatliche Pflichtleistungen oder Rechtsansprüche der Geflüchteten. Anträge können jederzeit eingereicht werden, wodurch eine kontinuierliche Planung und Umsetzung lokaler Hilfeprojekte gewährleistet ist. Engagierte Organisationen gewinnen so schnell und unbürokratisch finanzielle Mittel, um nachhaltige Angebote für die ukrainischen Mitbürger:innen in Ahrensburg zu realisieren und deren Perspektiven vor Ort zu verbessern.
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