Spitzensportförderung der Stiftung Sporthilfe Rheinland-Pfalz (Team Rheinland-Pfalz)
Förderung für Athlet*innen aus Rheinland-Pfalz in olympischen, paralympischen und deaflympischen Sportarten mit Bundeskaderstatus. Anträge sind bis zum 31. Januar (Sommersportarten) bzw. 30. April (Wintersportarten) möglich.
Entdecke dein Potenzial mit KI-Unterstützung
- Finde heraus, ob diese Förderung zu deinem Vorhaben passt
- Entwickle deinen Antrag gemeinsam mit KI
- Lass dich mit vielen weiteren passenden Förderungen matchen
Förderkriterien
Förderziel
Individuelle finanzielle Unterstützung rheinland-pfälzischer Athlet*innen mit Nominierung im Bundeskader (Olympia, Paralympics, Deaflympics) im Rahmen des Spitzensportförderprojekts „Team Rheinland-Pfalz“.
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Nominierung in einen Bundeskader (OK, PK, PAK, DK)
- Startrecht für einen rheinland-pfälzischen Verein
- Bei Zuzug: mind. vier Jahre Nachwuchsausbildung oder ständiger Trainingsstandort in Rheinland-Pfalz
Bewertungskriterien
- Leistungsprinzip
- Kaderstatus
Beschreibung
Die Stiftung Sporthilfe Rheinland-Pfalz vergibt im Rahmen des Spitzensportförderprojekts „Team Rheinland-Pfalz“ leistungsorientierte Zuschüsse an Athlet:innen mit Bundeskaderstatus aus olympischen, paralympischen und deaflympischen Disziplinen. Das Förderangebot richtet sich ausschließlich an Sportler:innen mit Startrecht für einen Verein in Rheinland-Pfalz und einer aktuellen Nominierung in den Olympiakader (OK), Paralympickader (PAK), Deaflympickader (DK) oder den jeweiligen Perspektivkadern (PK). Ziel dieser Initiative ist es, talentierte Leistungssportler:innen finanziell zu entlasten und somit optimale Trainingsbedingungen sowie internationale Wettkampfteilnahmen zu ermöglichen. Die Mittelvergabe erfolgt nach dem Leistungsprinzip, wobei der individuelle Kaderstatus und nachgewiesene sportliche Erfolge in die Bewertung einfließen.
Voraussetzung für eine Förderung ist neben der Bundeskader-Nominierung das Startrecht für einen rheinland-pfälzischen Verein. Bei einem Vereinswechsel von außerhalb müssen Athlet:innen entweder mindestens vier Jahre Nachwuchsausbildung in Rheinland-Pfalz vorweisen oder den ständigen Trainingsstandort im Bundesland haben. Anträge können über das Athletenportal „DokuMe“ bis zum 31. Januar für Sommersportarten beziehungsweise bis zum 30. April für Wintersportarten eingereicht werden. Die Entscheidung über die Mittelvergabe orientiert sich an der Verfügbarkeit der Haushaltsmittel und den definierten Bewertungskriterien „Leistungsprinzip“ und „Kaderstatus“. Mit dieser Förderung stärkt die gemeinnützige Stiftung nachhaltige Entwicklungswege für Sporttalente und fördert deren langfristige Karriere im Spitzensport.
Bereit, deine Förderung zu sichern?
Registriere dich jetzt und lass dich von unserer KI durch den Antragsprozess begleiten – von der Eignungsprüfung bis zum fertigen Antrag.