Spohn Ausbildungsstipendium
Ausbildungsstipendium für blinde und taube Auszubildende und Studierende aus Hamburg und Berlin: Förderung über zwei Jahre mit monatlich 200 €.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung blinder und tauber Auszubildender und Studierender aus Hamburg und Berlin im Rahmen ihrer Ausbildung.
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Nachweis der Blindheit oder Gehörlosigkeit
- Ausbildungsnachweis oder Immatrikulationsbescheinigung
- Anschreiben
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Anschreiben
- Ausbildungsnachweis
- Nachweis über Blindheit oder Gehörlosigkeit
Beschreibung
Das Spohn Ausbildungsstipendium der Karl u. Charlotte Spohn Stiftung richtet sich an blinde und taube Auszubildende sowie Studierende aus Berlin und Hamburg. Im Rahmen dieser kontinuierlichen Fördermaßnahme erhalten Stipendiat:innen über einen Zeitraum von 24 Monaten eine monatliche Unterstützung in Höhe von 200 €. Ziel ist es, barrierereduzierte Bildungswege zu stärken und die Ausbildung chancengleich zu begleiten. Seit der Programmgründung konnten bereits über 30 Benefizierende aus verschiedensten Fachrichtungen mit insgesamt mehr als 100.000 € gefördert werden.
Interessierte Bewerber:innen mit anerkanntem Ausbildungs- oder Hochschulstatus reichen ein Anschreiben, den Ausbildungsnachweis oder die Immatrikulationsbescheinigung sowie den Nachweis über Blindheit oder Gehörlosigkeit ein. Eine Antragstellung ist jederzeit möglich, da das Auswahlverfahren fortlaufend erfolgt. Die Stiftung setzt auf eine faire Begleitung während der gesamten Ausbildungszeit und fördert damit gezielt die berufliche und persönliche Entwicklung der Geförderten.
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