Sport-Fachverbandsförderung
Förderung der anerkannten Vorarlberger Sportfachverbände mit Basisförderung und weiteren Förderpositionen für den Leistungssport. Förderansuchen für das Folgejahr bis spätestens 1. Juni möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Das Land Vorarlberg verfolgt mit dem Fördersystem das Ziel, die Sport-Landesfachverbände durch eine wirkungsorientierte, quantitative und qualitative Förderung weiterzuentwickeln und deren Verbandsbetrieb nachhaltig zu sichern.
Förderfähige Ausgaben
- Fixkosten (Administration, Organisation, Büro)
- Personalkosten (Strukturentwickler, Landestrainer, Trainer)
- Mieten und Betriebskosten für Trainings- und Wettkampfanlagen
- Fuhrparkkosten (Reparaturen, Service, Vignetten)
- Entsendungsaufwände (Verpflegung, Unterkunft, Reisekosten, Nenngelder)
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Antragsberechtigt
- Interessenverbände und sonstige Vereine
Zuwendungsvoraussetzungen
- Sitz in Vorarlberg
- Anerkennung als förderungswürdig durch das Land Vorarlberg
- Bestehen aus mindestens 3 Mitgliedsvereinen
- Fristgerechte Vorlage aller angeforderten Unterlagen
- Teilnahme an verpflichtenden Informationsveranstaltungen
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Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Förderansuchen
- Budgetplan für das Folgejahr
Beschreibung
Die Sport-Fachverbandsförderung des Landes Vorarlberg bietet anerkannten Sport-Landesfachverbänden eine wirkungsorientierte Basisförderung sowie zusätzliche Mittel für den Leistungs- und Spitzensport. Mit Förderquoten zwischen 50 % und 75 % unterstützt das Programm fixkostenintensive Bereiche wie Administration, Organisation und Bürobetrieb sowie Personalkosten für Strukturentwickler:innen, Landestrainer:innen und Trainer:innen. Darüber hinaus können Mieten und Betriebskosten für Trainings- und Wettkampfanlagen, Fuhrparkkosten, Entsendungsaufwände zu nationalen und internationalen Meisterschaften, besondere Maßnahmen wie Materialanschaffungen oder Mentaltrainings sowie Aus-, Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen und projektspezifische Kosten abgedeckt werden. Die Förderung erstreckt sich über eine Projektdauer von 12 Monaten und richtet sich ausschließlich an gemeinnützige Fachverbände mit Sitz in Vorarlberg.
Antragsberechtigt sind Sport-Landesfachverbände, die mindestens drei Mitgliedsvereine umfassen und vom Land Vorarlberg als förderungswürdig anerkannt wurden. Voraussetzung für eine Bewilligung ist die fristgerechte Einreichung des Förderansuchens und des Budgetplans für das Folgejahr bis spätestens 1. Juni, die Teilnahme an verpflichtenden Informationsveranstaltungen sowie die Absicherung der notwendigen Eigenleistung. Für separat abrechenbare Kosten ist das Ansuchen jeweils mindestens vier Wochen vor Maßnahmebeginn zu stellen. Ziel des Systems ist es, die Verbandsentwicklung quantitativ und qualitativ zu stärken und den langfristigen Erhalt der Verbandsstrukturen zu sichern. Detaillierte Richtlinien und Formulare liefern weiterführende Informationen zu Förderbedingungen, Fristen und Abrechnungsvorgaben.
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