Zuschuss

Sport für Menschen mit Behinderung; Beantragung einer Förderung für Maßnahmen

Der Freistaat Bayern fördert Übungsveranstaltungen und Kurse im Breitensport für Menschen mit Behinderung sowie die Teilnahme Schwerbehinderter an überregionalen Sportveranstaltungen. Antragstellung bis 1. März des dem Bewilligungszeitraum folgenden Jahres.

Sport Gesundheit Soziales

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Förderkriterien

Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Bayern
Fördersumme: 15 € pro eintägiger Übungsveranstaltung (Förderpauschale)
Förderquote: bis 60%
Nur für gemeinnützige Organisationen

Förderziel

Der Sport ist für die Teilhabe von Menschen mit Behinderung wegen seines Gesundheitswertes, seiner sozialen Funktion und als Teil der Freizeitgestaltung von besonderer Bedeutung. Die Förderung soll die Durchführung von Übungsveranstaltungen und Kursen im Behindertensport ermöglichen und die aktive Teilnahme von Menschen mit Schwerbehinderung an überregionalen Sportveranstaltungen unterstützen.

Förderfähige Ausgaben

  • Personalaufwendungen
  • Sachkosten
  • Fahrtkosten

Antragsberechtigt

  • Gemeinnützige Organisationen
  • Interessenverbände und sonstige Vereine

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Qualifizierte, regelmäßige und dauerhafte Durchführung von Sportmaßnahmen für Gruppen von Menschen mit Behinderung
  • Zugehörigkeit zu einem auf Landesebene wirkenden rechtsfähigen und gemeinnützigen Verband in Bayern
  • Wohnsitz der Teilnehmer grundsätzlich in Bayern (Ausnahmen bis 20 % möglich)

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Antragsformular beim ZBFS
  2. Formblätter des Zentrums Bayern Familie und Soziales
  3. Abrechnung nach ZBFS-Formular
  4. Bericht über Durchführung und Erfolg der Maßnahmen

Beschreibung

Der Freistaat Bayern unterstützt gemeinnützige, auf Landesebene tätige Vereine und Verbände bei der Durchführung von Übungsangeboten im Breitensport für Menschen mit körperlichen oder geistigen Beeinträchtigungen sowie bei der Teilnahme von Schwerbehinderten (Grad der Behinderung ≥ 50) an überregionalen Sportveranstaltungen. Mit einem Zuschuss von bis zu 15 € pro eintägiger Veranstaltung und einer Förderquote von bis zu 60 % werden Personal-, Sach- und Fahrtkosten abgedeckt. Ziel ist es, Sport als wichtigen Baustein für Gesundheit, soziale Teilhabe und sinnvolle Freizeitgestaltung zugänglich zu machen. Die Förderung erfolgt im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel ohne Rechtsanspruch und richtet sich an Gruppen, die wegen ihrer Behinderung nicht an allgemein zugänglichen Sportmaßnahmen teilnehmen können.

Voraussetzung für eine Zuwendung ist die qualifizierte, regelmäßige und dauerhafte Durchführung der Sportmaßnahmen durch fachlich geeignete Übungsleitende oder therapeutische Fachkräfte. Teilnehmende sollen überwiegend ihren Wohnsitz in Bayern haben, Ausnahmen von bis zu 20 % sind möglich. Die Antragsstellung erfolgt über das Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS) bis spätestens 1. März des dem Bewilligungszeitraum folgenden Jahres unter Verwendung der dort erhältlichen Antrags- und Abrechnungsformulare sowie eines Berichts über Durchführung und Erfolg der Maßnahmen. Die Auswahl an geförderten Sportarten muss ein angemessenes Betreuungsverhältnis (mindestens fünf Teilnehmende pro Übungsleiter:in) gewährleisten und darf kein unverhältnismäßiges Risiko oder Kostenaufwand mit sich bringen. Sofern die formalen Voraussetzungen erfüllt sind, können Sportangebote für Menschen mit Behinderung nachhaltig ausgebaut und deren aktive Teilnahme auf Bezirks-, Landes- und Bundesebene gestärkt werden.

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