Zuschuss

Sportförderrichtlinie

Wenn Sie Vorhaben im Bereich des Breiten- und Leistungssports umsetzen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten. Das Land Hessen unterstützt Projekte, Maßnahmen und Aufgaben im Sport.

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Förderkriterien

Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Hessen
Förderquote: 25% - 85%

Förderziel

Das Ziel der Förderung ist die Unterstützung von Projekten, Maßnahmen und Aufgaben im Sport. Dies umfasst u.a. den Aufbau und die Stärkung des Breitensports, die Förderung des Leistungssports, sportliche Großveranstaltungen sowie integrative Projekte, die den gesellschaftlichen Zusammenhalt fördern.

Antragsberechtigt

  • Gemeinnützige Organisationen
  • Öffentliche Einrichtungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Ordnungsgemäße Geschäftsführung sicherstellen
  • Verwendung der Mittel nachweisen
  • Vorhaben in Hessen umsetzen
  • Vorhaben vollständig geplant haben
  • Gesamtfinanzierung sicherstellen
  • Mehr anzeigen

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Finanzierungsplan
  2. Haushalts- oder Wirtschaftsplan
  3. Überleitungsrechnung
  4. Erklärung zum Vorsteuerabzug

Beschreibung

Die Sportförderrichtlinie des Landes Hessen ermöglicht gemeinnützigen Organisationen und öffentlichen Einrichtungen, Projekte im Bereich Breiten- und Leistungssport mit einem Zuschuss zu unterstützen. Diese Förderung richtet sich an vielfältige Vorhaben, die den Aufbau und die Stärkung des organisierten Sports zum Ziel haben. Neben Maßnahmen zur Förderung des Nachwuchsleistungssports werden auch sportliche Großveranstaltungen, integrative Projekte und gesundheitsbezogene Initiativen unterstützt. Die Zuschüsse können dabei zwischen 25% und 85% der förderfähigen Ausgaben abdecken und stellen eine willkommene Möglichkeit dar, die sportliche Infrastruktur in Hessen nachhaltig zu verbessern. Dabei ist es Voraussetzung, dass das Vorhaben ordnungsgemäß geplant wird und die Gesamtkosten durch Eigenmittel oder Drittmittel Teilfinanziert sind.

Die Richtlinie fördert eine breite Palette von Aktivitäten, die weit über den klassischen Vereinssport hinausgehen. Zu den förderfähigen Bereichen zählen unter anderem die sportmedizinische Versorgung, Maßnahmen zur Inklusion von Menschen mit Behinderungen und Integrationsprojekte, die einen gesellschaftlichen Zusammenhalt begünstigen. Sportverbände, der Landessportbund Hessen, Sportvereine und auch kommunale Einrichtungen können von dieser Förderung profitieren. Ein besonderes Augenmerk liegt auf der Förderung einer erlebnisorientierten Teilhabe am Sport, die sowohl den Breitensport als auch die Leistungssportentwicklung in den Blick nimmt. Dies stärkt das Ehrenamt und trägt zur Verbesserung der sozialen Infrastruktur in der Region bei.

Die Anforderungen an eine ordnungsgemäße Geschäftsführung sowie der Nachweis der Mittelverwendung sichern eine transparente Abwicklung der Fördermittel. Vorgaben zur Umsetzung der Projekte fordern, dass diese ausschließlich in Hessen realisiert werden und die Gesamtfinanzierung des Vorhabens abgesichert ist. Diese Richtlinie unterstreicht das Engagement des Hessischen Ministeriums für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege, das nicht nur wirtschaftliche, sondern auch gesellschaftliche und kulturelle Aspekte im Sport berücksichtigt. Mit dieser umfassenden Förderung sollen nachhaltige Impulse für den Sport in Hessen gesetzt werden, die langfristig zu einer Verbesserung der Lebensqualität und zu einer aktiveren, integrierten Gesellschaft beitragen.

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