Zuschuss

Sportförderung der Kreisstadt Bergheim

Sportfördermittel der Kreisstadt Bergheim zur Unterstützung lokaler Sportvereine und Jugendaktivitäten. Online-Antrag bis jeweils 31.03. möglich.

Sport

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Förderkriterien

Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Nordrhein-Westfalen
Fördersumme: 70% der veranschlagten Mittel bzw. bis zu 40% für Jugendspitzensport; Sonderzuschuss bis 1.000 €
Förderquote: 70%

Förderziel

Förderung der Vereinsarbeit und der aktiven Betätigung Jugendlicher in Sportvereinen sowie Unterstützung von Jugendspitzensport und ehrenamtlichen Verwaltungskosten des Stadtsportverbandes.

Förderfähige Ausgaben

  • Vereinsaktivitäten auf Jugendebene
  • Jugendspitzensport
  • Verwaltungskosten des Stadtsportverbandes

Antragsberechtigt

  • Interessenverbände und sonstige Vereine
  • Gemeinnützige Organisationen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Einreichung des Antrags bis zum 31.03. des laufenden Jahres
  • Sitz oder Tätigkeitsbereich in der Kreisstadt Bergheim

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Antragsformular
  2. Nachweis der Mitgliederzahlen (Stichtag 01.01.)
  3. Nachweis sportlicher Wettkampfteilnahmen

Bewertungskriterien

  • Einhaltung der Sportförderrichtlinien
  • Förderung der Jugendaktivitäten
  • Nachvollziehbare Nachweise der Wettkampfteilnahmen

Beschreibung

Die Kreisstadt Bergheim stellt jährlich Zuschüsse bereit, um lokal verankerte Sportvereine und deren jugendliche Mitglieder zu stärken. Gefördert werden gemeinnützige Vereine und Interessenverbände mit Sitz oder Tätigkeitsbereich in Bergheim, die Vereinsarbeit auf Jugendebene vorantreiben sowie den Jugendspitzensport unterstützen. Dabei stehen Aktivitäten von Nachwuchssportler:innen im Mittelpunkt, ebenso wie die ehrenamtlichen Verwaltungskosten des Stadtsportverbandes. Ein formloser Online-Antrag ist bis zum 31. März eines jeden Jahres einzureichen. Die Förderung verfolgt das Ziel, einerseits aktive Betätigung junger Menschen zu ermöglichen und andererseits die Basis für erfolgreiche Wettkampfteilnahmen zu schaffen.

Die Zuwendung erfolgt als Zuschuss in Höhe von bis zu 70 % der veranschlagten Ausgaben; für Jugendspitzensport sind bis zu 40 % möglich. Sonderzuschüsse für Verwaltungskosten können bis zu 1.000 € betragen. Förderfähige Aufwendungen umfassen Vereinsaktivitäten auf Jugendebene, Wettkampfteilnahmen bei Verbands-, Westdeutschen- und Deutschen Jugendmeisterschaften sowie die pauschal abgegoltenen Aufwendungen des Stadtsportverbandes. Die Antragsbewilligung richtet sich nach der Einhaltung der Sportförderrichtlinien, der transparenten Nachweise sportlicher Erfolge und der Förderung der Jugendaktivitäten. Dem Antrag sind das vollständig ausgefüllte Formular, ein Nachweis der Mitgliederzahlen (Stichtag 1. Januar) sowie Wettkampfprotokolle oder Verbandsbestätigungen beizufügen. Eine Antragstellung nach Fristablauf führt zum Ausschluss, da ein Rechtsanspruch auf Förderung nicht besteht. Durch diese Maßnahme stärkt Bergheim nachhaltig das ehrenamtliche Engagement und die Leistungsfähigkeit des regionalen Sports.

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