Sportförderung der Landesregierung Rheinland-Pfalz
Sportförderung des Landes Rheinland-Pfalz mit Förderlinien für Sportstättenbau, Breitensport, Leistungssport, Behindertensport, Ehrenamt, Landesinitiative „Land in Bewegung“ und Schulsport. Anträge jährlich möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Die Landesregierung Rheinland-Pfalz unterstützt Vereine, Verbände und kommunale Träger im Breiten-, Leistungs- und Behindertensport sowie im Schulsport und Ehrenamt durch institutionelle Förderung und Investitionszuschüsse für den Neu-, Um- und Ausbau bzw. die Sanierung von Sportanlagen und -infrastruktur.
Förderfähige Ausgaben
- Neu-, Um- und Erweiterungsbauten von Sportanlagen
- Sanierungsmaßnahmen an Sportstätten
- Projektförderung im Breitensport
- Institutionelle Förderung von Verbänden und Special Olympics
- Maßnahmen zur Barrierefreiheit und Inklusion
Nicht förderfähige Ausgaben
- Erwerb oder Baureifmachung von Grundstücken
- Außenerschließung außerhalb des Baugeländes
- Bauunterhaltung (Erhaltungsaufwand)
- Heil- und Erlebnisbäder
Antragsberechtigt
- Öffentliche Einrichtungen
- Gemeinnützige Organisationen
- Interessenverbände und sonstige Vereine
Zuwendungsvoraussetzungen
- Anmeldung des Vorhabens über die Kommune bis 1. Februar für das folgende Haushaltsjahr
- Nachweis der Trägerschaft und Eigenschaft als gemeinnützige Organisation (für Sportverbände und -vereine)
- Eigentum oder langfristiges Nutzungsrecht (Miete, Pacht, Erbbaurecht) am Baugrundstück
- Nachweis der Finanzkraft und eines Finanzierungsplans
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Übersichts- und Ortsplan mit Projektkennzeichnung
- Amtlicher Lageplan (1:1000) mit Erschließungsdarstellung
- Bauzeichnungen mit Maßangaben
- Erläuterungsbericht und Baubeschreibung
- Kostenberechnung nach DIN 276
- Vorläufiger Finanzierungsplan
- Positive Stellungnahme der unteren Bauaufsichtsbehörde
- Nachweis der Gemeinnützigkeit (für Sportverbände und -vereine)
Bewertungskriterien
- Dringlichkeit und sportfachliche Notwendigkeit
- Finanzkraft und Eigenmittel des Antragstellers
- Einbindung in regionale Sportstättenplanung
Beschreibung
Die Sportförderung der Landesregierung Rheinland-Pfalz unterstützt gemeinnützige Organisationen, Vereine, Verbände sowie kommunale Träger in Rheinland-Pfalz mit Zuschüssen für den Neu-, Um- und Ausbau sowie die Sanierung von Sportstätten und -infrastruktur. Gefördert werden u. a. Sportstättenbau, Breitensportprojekte, Leistungssport, Behindertensport, Schulsport, Ehrenamt und die Landesinitiative „Land in Bewegung“. Bis zu 40 % der zuwendungsfähigen Kosten können nicht-kommunalen Trägern als Investitionszuschuss gewährt werden. Die Rahmenbedingungen sind in der Sportförderrichtlinie und der Verwaltungsvorschrift Sportanlagen-Förderung geregelt, Anträge können jährlich bis zum 1. Februar über die Kommune eingereicht werden. Eine institutionelle Förderung von Verbänden und Special Olympics Rheinland-Pfalz e. V. stärkt darüber hinaus die nachhaltige Strukturbildung im Landessport.
Voraussetzungen für eine Förderung sind u. a. der Nachweis der Gemeinnützigkeit, Eigentum oder langfristiges Nutzungsrecht am Baugrundstück, ein belastbarer Finanzierungs- und Finanzkraftnachweis sowie eine sportfachliche Einbindung in die regionale Sportstättenplanung. Zuwendungsempfänger:innen legen Baupläne, Kostenberechnungen nach DIN 276, Erläuterungs- und Baubeschreibungen sowie amtliche Lage- und Übersichtspläne vor. Die Bewilligung erfolgt durch das Ministerium des Innern und für Sport Rheinland-Pfalz auf Grundlage eines jährlichen Förderplans. Sportanlagen müssen mindestens 20 Jahre bestimmungsgemäß genutzt werden. Die Auszahlung erfolgt in Teilbeträgen nach Baufortschritt; Verwendungsnachweise und Dokumentationspflichten sichern eine ordnungsgemäße Mittelverwendung. Die Landesförderung leistet damit einen wichtigen Beitrag zu inklusiven, modernen und leistungsfähigen Sportinfrastrukturen in ganz Rheinland-Pfalz.
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