Sportförderung der Stadt Straubing
Sportförderung für Straubinger Sportvereine: Zuschussanträge für die Sportmittelverteilung 2026 ab 01.04.2026 bis 01.09.2026 möglich; außerdem staatliche Vereinspauschale bis 02.03.2026.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung von Sportvereinen im Stadtgebiet Straubing zur Unterstützung ihrer gesellschaftlichen Leistungen, zur Grundförderung je Jugendmitglied, zum Unterhalt und Betrieb von Sportanlagen, für Baumaßnahmen, Anschaffung von Sportgeräten sowie zur Teilnahme an regionalen und überregionalen Meisterschaften; ergänzende finanzielle Unterstützung über die Vereinspauschale des Freistaats Bayern.
Förderfähige Ausgaben
- Grundförderung je Jugendmitglied
- Unterhalt und Betrieb von Sportanlagen
- Baumaßnahmen
- Anschaffung von Sportgeräten
- Teilnahme an Meisterschaften
Nicht förderfähige Ausgaben
- Profisport
- Zuschaueranlagen und Gaststätten
- sonstige nicht sportspezifische Einrichtungen
Antragsberechtigt
- Interessenverbände und sonstige Vereine
- Gemeinnützige Organisationen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Eintrag im Vereinsregister und Anerkennung als gemeinnütziger Verein
- Sitz und Sportstätten im Stadtgebiet Straubing
- Mitgliedschaft im BLSV, BSSB oder DOSB
- Mindestens 10 % der Mitglieder jünger als 27 Jahre
- Neugegründete Vereine erst ab dem 3. Gründungsjahr förderfähig
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Antragsformular Sportmittelverteilung
- Sportförderrichtlinien
- Verwendungsnachweis
- Datenschutzerklärung
- Antragsformular Vereinspauschale
- Erklärung zur Teilung von Lizenzen
- Übungsleiterlizenzen
Bewertungskriterien
- Mitgliederzahl und Jugendanteil
- Notwendigkeit und Umfang der Maßnahme
- Einbindung in einen Dachverband
- Förderwürdigkeit durch den Sportausschuss
Beschreibung
Die Sportförderung der Stadt Straubing unterstützt gemeinnützige Sportvereine im Stadtgebiet Straubing mit finanziellen Zuschüssen und der staatlichen Vereinspauschale des Freistaats Bayern. Ab dem 01.04.2026 können Anträge für die Sportmittelverteilung 2026 gestellt werden; die Frist endet am 01.09.2026. Parallel dazu besteht die Möglichkeit, bis zum 02.03.2026 die staatliche Vereinspauschale zu beantragen. Gefördert werden u. a. die Grundförderung je Jugendmitglied, der Unterhalt und Betrieb vereinseigener Sportanlagen, Baumaßnahmen, Anschaffung von Sportgeräten (ab 400 € je Gerät) sowie die Teilnahme an regionalen, überregionalen und internationalen Meisterschaften. Die Projektlaufzeit beträgt 12 Monate, die Mittel werden als Zuschuss gewährt und nach Vorlage eines Verwendungsnachweises ausgezahlt.
Förderberechtigt sind eingetragene Gesamtvereine und gemeinnützige Organisationen mit Sitz und Sportstätten im Stadtgebiet Straubing, die Mitglied in einem Dachverband (BLSV, BSSB oder DOSB) sind und einen Jugendanteil von mindestens 10 % aufweisen. Neugegründete Vereine können ab dem dritten Gründungsjahr Anträge einreichen. Profisport, Zuschaueranlagen und nicht sportspezifische Einrichtungen sind ausgeschlossen. Die Vergabe erfolgt anhand der Mitgliederzahl und des Jugendanteils, der Notwendigkeit und des Umfangs der Maßnahme sowie der Förderwürdigkeit im Sportausschuss. Erforderliche Unterlagen sind u. a. das Antragsformular Sportmittelverteilung, die Sportförderrichtlinien, der Verwendungsnachweis, die Datenschutzerklärung, das Antragsformular Vereinspauschale sowie Erklärungen zur Lizenzteilung und Übungsleiterlizenzen. Alle Dokumente sind zur Antragstellung fristgerecht bei der Abteilung Sport der Stadt Straubing einzureichen.
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