Zuschuss

Sportliche Betreuung

Finanzielle Unterstützung von Sportvereinen des Bundesministeriums für Finanzen in Wien. Anträge jederzeit möglich.

Sport

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
01.01.2024
Bewerbungslevel: Einfach
Region: Wien

Förderziel

Finanzielle Unterstützung von Sportvereinen, deren Mitglieder Bedienstete des Bundesministeriums für Finanzen sind, zur Stärkung des Zusammengehörigkeitsgefühls, Gesundheitsförderung und Motivation innerhalb der Steuer- und Zollverwaltung.

Förderfähige Ausgaben

  • Laufender Sportbetrieb
  • Spezielle Einzelveranstaltungen

Antragsberechtigt

  • Interessenverbände und sonstige Vereine

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Mitgliedschaft im Bundesministerium für Finanzen
  • Nachweis der Ausgaben

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Nachweis der Ausgaben

Beschreibung

Das Bundesministerium für Finanzen fördert Sportvereine in Wien, deren Mitglieder:innen Bedienstete des Hauses sind, mit direkten Zuschüssen. Ziel ist es, den Zusammenhalt innerhalb der Steuer- und Zollverwaltung zu stärken, die Gesundheitsförderung zu unterstützen und die Motivation in außerdienstlichen Aktivitäten zu erhöhen. Förderbar sind sowohl der laufende Sportbetrieb als auch einzelne, speziell organisierte Veranstaltungen. Eine Mitgliedschaft im Bundesministerium sowie ein Nachweis der angefallenen Ausgaben stellen die wesentlichen Zuwendungsvoraussetzungen dar. Mit einem budgetierten Volumen von 0,139 Mio. Euro (Stand 2024) steht eine kontinuierliche Finanzierungsquelle bereit, deren Auszahlungssummen jährlich dokumentiert und transparent gemacht werden.

Anträge können jederzeit gestellt werden, wodurch eine flexible Planung und Umsetzung sportlicher Angebote möglich ist. Die Beantragung erfolgt formlos unter Vorlage der Belegnachweise über Ausgaben im Sportbetrieb oder für Einzelaktivitäten. Geförderte Vereine tragen durch ein breites Angebot an Erholungs-, Sozial- und Kulturveranstaltungen zur Stärkung eines solidarischen Miteinanders bei. Die Förderung orientiert sich an den Allgemeinen Rahmenrichtlinien für die Gewährung von Förderungen aus Bundesmitteln (ARR 2014) und erfolgt nach dem bewährten Antragsprinzip. So werden Sportvereine in Wien nachhaltig gestärkt und leisten einen aktiven Beitrag zur Gesundheitsprävention sowie zur Identitätsbildung im öffentlichen Dienst.

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