Sportmedizinische Untersuchungsstelle - Sportmedizinische Betreuung
Förderung für sportmedizinische Untersuchungen der Kärntner Leistungssportler in Einzel- und Mannschaftssportarten und Eignungsuntersuchungen für Schüler/Innen sportlicher Schulen. Anträge und Abrechnung unbegrenzt möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung von sportmedizinischen und leistungsdiagnostischen Untersuchungen für Kärntner Leistungssportler in Einzel- und Mannschaftssportarten sowie Eignungsuntersuchungen für Schüler/Innen von Schulen mit sportlichem Schwerpunkt.
Förderfähige Ausgaben
- Kosten für sportmedizinische und leistungsdiagnostische Untersuchungen gemäß Tarif
Antragsberechtigt
- Unternehmen
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Akkreditierung durch die Kärntner Landesregierung gemäß Richtlinien
- Berufsberechtigung als Arzt für Allgemeinmedizin oder Facharzt für Innere Medizin
- Sportarztdiplom der Österreichischen Ärztekammer
- Nachweis von mindestens 150 sportmedizinischen und leistungsdiagnostischen Untersuchungen
- Ausstattung entsprechend den Richtlinien für sportmedizinische Untersuchungsstellen
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Meldung durch den Fachverband im Internetportal
- Nachweise der Berufsberechtigung, Qualifikation und apparativen Ausstattung
Bewertungskriterien
- Fachliche Qualifikation des Arztes
- Apparative Ausstattung gemäß Richtlinien
- Erfahrung (Nachweis von 150 Ergometrien)
Beschreibung
Die Sportmedizinische Untersuchungsstelle – Sportmedizinische Betreuung unterstützt Kärntner Leistungssportler:innen in Einzel- und Mannschaftssportarten sowie Schüler:innen an Schulen mit sportlichem Schwerpunkt durch volle Kostenübernahme sportmedizinischer und leistungsdiagnostischer Untersuchungen. Ziel dieser fortlaufend abrufbaren Förderung ist die frühzeitige Diagnose, Leistungsanalyse und individuelle Gesundheitsbetreuung von Athlet:innen aller Altersklassen. Gefördert werden Basis- und Tauglichkeitsuntersuchungen, Laboranalysen, Ergometrietests inklusive Spiro- oder Laktatdiagnostik und spezielle Sonderuntersuchungen nach Antragsgenehmigung. Damit trägt das Programm zur optimalen Betreuung der Kader- und Nachwuchssportler:innen im Land Kärnten bei und gewährleistet ein flächendeckendes, qualitativ hochwertiges Angebot durch akkreditierte Einrichtungen.
Teilnahmeberechtigt sind durch die Kärntner Landesregierung akkreditierte sportmedizinische Untersuchungsstellen mit entsprechender apparativer Ausstattung und anerkannten Expert:innen im Bereich Allgemeinmedizin oder Innere Medizin mit Sportarztdiplom. Voraussetzung ist der Nachweis von mindestens 150 durchgeführten Ergometrien, ein modernes Spirometer, Laktatmessgeräte und Notfallausrüstung gemäß Richtlinien. Die Förderquote beträgt 100 % der nach Tarif abgerechneten Leistungen. Anträge sowie Abrechnungen können jederzeit und beliebig oft eingereicht werden. Die Entscheidung über die Akkreditierung erfolgt durch eine unabhängige Expertenkommission, die regelmäßig Kriterien wie fachliche Qualifikation, Geräteequipment und Erfahrungen evaluiert. Dieser Zuschuss sichert eine hochwertige sportmedizinische Versorgung und trägt zur nachhaltigen Leistungssteigerung und Gesundheitserhaltung der Kärntner Sporttalente bei.