Sportstättenfinanzierungsprogramm der NRW.BANK.Sportstätten
Langfristige Finanzierungsmöglichkeit für gemeinnützige Sportorganisationen in Nordrhein-Westfalen zur Förderung von Investitionen in die Sanierung, Modernisierung und den Ausbau von Sportstätten.
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Förderkriterien
Förderziel
Ziel des Förderprogramms ist es, den Erhalt, Ausbau und die Modernisierung der Sportstättenlandschaft in Nordrhein-Westfalen zu sichern. Hierdurch sollen ausreichende und zeitgemäße räumliche Kapazitäten für sportliche Aktivitäten geschaffen sowie gemeinnützige Sportorganisationen langfristig finanziell unterstützt werden.
Förderfähige Ausgaben
- Kosten für den Grunderwerb einschließlich Herrichtung, Erschließung und gegebenenfalls Abbruchmaßnahmen
- Baukosten
- Kosten für die Herstellung von Außenanlagen
- Kosten der Ausstattung
- Planungskosten
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Antragsberechtigt
- Gemeinnützige Organisationen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Mitglied im Landessportbund NRW oder zuständige Untergliederung
- Nachweis der Gemeinnützigkeit durch Freistellungsbescheid vom Finanzamt
- Investitionen müssen einem öffentlichen oder gemeinnützigen Zweck dienen
Beschreibung
Das Sportstättenfinanzierungsprogramm der NRW.BANK.Sportstätten bietet gemeinnützigen Organisationen in Nordrhein-Westfalen eine zukunftsweisende Möglichkeit, in die Erhaltung, Modernisierung und den gezielten Ausbau von Sportstätten zu investieren. Dieses Förderinstrument unterstützt nicht nur die bauliche Instandhaltung, sondern auch den Neubau, Umbau und die Erweiterung von Sportanlagen, wodurch ein zeitgemäßes Sportstättenangebot geschaffen wird. Das Programm richtet sich insbesondere an Sportvereine, Verbände und andere gemeinnützige Initiativen, die eine Mitgliedschaft im Landessportbund NRW oder einer seiner Untergliederungen nachweisen können. Durch den Einsatz des Hausbankenprinzips werden die Fördermittel über die jeweilige Hausbank bereitgestellt, die mit ihrem lokalen Sachverstand eine individuelle und kompetente Beratung gewährleistet.
Die Refinanzierung über die KfW-Förderbank ermöglicht es, die bereits günstigen Konditionen noch weiter zu vergünstigen, sodass der Finanzierungsanteil von bis zu 100% der Gesamtinvestitionskosten in Anspruch genommen werden kann. Zu den förderfähigen Ausgaben zählen unter anderem die Kosten für den Grunderwerb einschließlich Herrichtung und Erschließung, Bau- und Ausstattungskosten, Planungskosten sowie Kosten im Zusammenhang mit der Neuausrichtung und Umgestaltung von Außenanlagen. Diese umfassende Unterstützung trägt dazu bei, den vielfältigen Herausforderungen im Bereich der Sportstätteninstandhaltung nachhaltig zu begegnen, wodurch eine zukunftsorientierte Infrastruktur für sportliche Aktivitäten sichergestellt wird.
Mit einer maximalen Fördersumme von bis zu 10 Mio. € und fortlaufender Förderung demonstriert dieses Programm das Engagement der Landesregierung in Kooperation mit der NRW.BANK, die langfristige Perspektiven und nachhaltige Investitionen für den Sportsektor zu ermöglichen. Neben der rein finanziellen Unterstützung wird damit auch ein bedeutender Beitrag zur Förderung von Gemeinschaft und Gesundheit geleistet. Dieses Förderkonzept schafft verlässliche Rahmenbedingungen für Innovations- und Modernisierungsprozesse und setzt damit Impulse für den Erhalt einer leistungsfähigen und inklusiven Sportstättenlandschaft in Nordrhein-Westfalen. Durch die transparente und zielgerichtete Vergabe der Fördermittel erhalten gemeinnützige Akteur:innen eine stabile finanzielle Basis, um ihre Projekte zukunftssicher umzusetzen und sportliche Teilhabe auf breiter Front zu fördern.
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