Sportstättenförderung
Förderung von Baumaßnahmen an Sportstätten in Rheinland-Pfalz für Kommunen, Sportvereine und −verbände. Förderquote bis zu 50 % der förderfähigen Kosten, Anträge bis zum 01.02.2027.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung von Neu-, Um- und Erweiterungsbauten sowie Sanierungen öffentlicher und vereinseigener Sportanlagen in Rheinland-Pfalz zur Verbesserung der Infrastruktur für Breiten-, Leistungs- und Behindertensport.
Förderfähige Ausgaben
- Neu-, Um- und Erweiterungsbauten
- Sanierung von Sporthallen, Sportplätzen, Funktionsgebäuden, Bädern und Spezialanlagen
Antragsberechtigt
- Öffentliche Einrichtungen
- Interessenverbände und sonstige Vereine
Zuwendungsvoraussetzungen
- Eigentum oder Pachtvertrag der Sportanlage mit Restlaufzeit ≥ 20 Jahre
- Mitgliedschaft beim Landessportbund RLP (für Vereine)
- Zuwendungsfähige Kosten je nach Teilprogramm zwischen 10.500 € und darüber
- Platzierung auf der Prioritätenliste des örtlichen Sportstättenbeirats (Großes Programm)
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Antrag auf Zuwendung (Formular 44 VV-LHO)
- Formular Einvernehmen der Gemeinde
- Je nach Maßnahme Checkliste Antragsunterlagen
Bewertungskriterien
- Priorisierung durch Sportstättenbeirat
- Förderquote und Kostenrichtwerte
Beschreibung
Die Sportstättenförderung in Rheinland-Pfalz unterstützt Kommunen, Sportvereine und -verbände bei Neu-, Um- und Erweiterungsbauten sowie Sanierungen öffentlicher und vereinseigener Sportanlagen. Mit Zuschüssen von 40 % bis 50 % der förderfähigen Kosten trägt das Programm wesentlich zur Verbesserung der infrastrukturellen Grundlage für Breiten-, Leistungs- und Behindertensport bei. Gefördert werden Sporthallen, Sportplätze, Leichtathletikanlagen, Funktionsgebäude wie Umkleide- und Vereinsgebäude sowie Hallen-, Frei- und Naturbäder mit mehrheitlicher sportlicher Nutzung. Auch Spezialanlagen wie Tennis-, Squash- und Badmintonhallen, Pumptracks, Reitsport- oder Schießsportanlagen sowie generationsübergreifende Bewegungsparcours zählen zu den zulässigen Investitionsmaßnahmen. Die Bewilligung erfolgt durch die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) Rheinland-Pfalz auf Grundlage der Verwaltungsvorschrift Sportanlagen-Förderung.
Antragsberechtigt sind Kommunen sowie Sportvereine und -verbände, deren Sportstätten sich im Eigentum befinden oder mit einer Restlaufzeit von mindestens 20 Jahren gepachtet sind. Vereine müssen Mitglied im Landessportbund Rheinland-Pfalz sein. Die zuwendungsfähigen Kosten variieren je nach Teilprogramm zwischen 10 500 € und einem offen definierten Höchstbetrag; für größere Vorhaben ist eine vordere Platzierung auf der Prioritätenliste des örtlichen Sportstättenbeirats erforderlich. Zur Antragstellung gehören das Formular „Antrag auf Zuwendung (44 VV-LHO)“, das Einvernehmen der Gemeinde sowie gegebenenfalls weitere checklistenbasierte Nachweise. Anträge können bis zum 1. Februar 2027 eingereicht werden. Durch die Kombination von Landesmitteln und Eigenanteilen lassen sich nachhaltige und hochwertige Sportstättenprojekte realisieren, die das Vereinsleben und die kommunale Infrastruktur langfristig stärken.
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