Sportstättenförderung
Förderung von Baumaßnahmen an Sportstätten in Rheinland-Pfalz für Kommunen, Sportvereine und -verbände. Zuwendungsfähige Kosten ab 100.000 € mit bis zu 50 % Förderquote. Anträge bis 01.02.2026.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung des Baus, Umbaus, der Erweiterung und Sanierung von Sportanlagen wie Sporthallen, Sportplätzen, Leichtathletikanlagen, Sportfunktionsgebäuden, Hallen-, Frei- und Naturbädern sowie Sondersportanlagen in Rheinland-Pfalz.
Förderfähige Ausgaben
- Grundstücks- und Erschließungskosten
- Straßenbau
- Stellplatzbau
- allgemeine und besondere Ausstattung
- Baunebenkosten
- Mehr anzeigen
Nicht förderfähige Ausgaben
- Erwerb von Baugrundstücken
- Erschließung außerhalb des Sportgeländes
- Anlage von Stell-/Parkplätzen
- Bauunterhaltung (Erhaltungsaufwand)
- Heil- und Erlebnisbäder
Antragsberechtigt
- Öffentliche Einrichtungen
- Gemeinnützige Organisationen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Zuwendungsfähige Kosten über 100.000 €
- Mitgliedschaft im Landessportbund (für Sportvereine)
- Eigentum oder Pachtvertrag mit Restlaufzeit von mindestens 20 Jahren
- Platzierung auf der Prioritätenliste des Sportstättenbeirats
- Nachweis der Gemeinnützigkeit (bei Vereinen und Verbänden)
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Antragsformular
- Erläuterungsbericht
- Kostenberechnung nach DIN 276
- Lageplan (1:1000)
- Übersichts- und Ortsplan
- Nachweis über Grundstückseigentum oder Pachtvertrag
- Einvernehmen der Gemeinde
- Finanzierungsplan
- Nachweis der Gemeinnützigkeit
- Vermögens- und Schuldenübersicht
- Prioritätenliste
- Bauzeichnungen
Bewertungskriterien
- Dringlichkeit gemäß Prioritätenliste
- Finanzielle Leistungsfähigkeit des Antragstellers
- Art und Umfang der Nutzung
- Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit
- Sportfachliche Notwendigkeit
Beschreibung
Die Sportstättenförderung in Rheinland-Pfalz unterstützt Kommunen, Sportvereine und -verbände bei notwendigen Neu-, Um- oder Erweiterungsbauten sowie bei Sanierungen von Sporthallen, Sportplätzen, Leichtathletikanlagen, Sportfunktionsgebäuden, Hallen- und Freibädern sowie Sondersportanlagen. Gefördert werden investive Maßnahmen mit zuwendungsfähigen Kosten ab 100 000 Euro, wobei eine Förderquote von bis zu 50 % möglich ist. Die Aufnahme in den Jahresförderplan setzt eine vordere Platzierung auf der Prioritätenliste des jeweiligen Sportstättenbeirats voraus. Die Bewilligungsbehörde, die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Rheinland-Pfalz (ADD Trier), legt besonderes Augenmerk auf Dringlichkeit, finanzielle Leistungsfähigkeit und sportfachliche Notwendigkeit. Zuwendungsfähige Ausgaben umfassen Grundstücks- und Erschließungskosten, Straßen- und Stellplatzbau, allgemeine und spezielle Ausstattungen, Baunebenkosten sowie Leistungen Dritter. Ausgeschlossen bleiben unter anderem Grundstückserwerb, Erschließungsmaßnahmen außerhalb des Sportgeländes, reine Erhaltungsaufwendungen und Erlebnis- bzw. Heilbäder. Förderanträge sind jährlich bis zum 1. Februar einzureichen.
Für den Antrag sind umfassende Unterlagen erforderlich, darunter Antragsformular, Erläuterungsbericht, DIN 276-Kostenberechnung, Lage- und Ortsplan, Nachweise über Eigentum oder Pachtverträge mit mindestens 20 Jahren Restlaufzeit sowie das Einvernehmen der Gemeinde. Zusätzlich müssen Gemeinnützigkeit, Vermögens- und Schuldenübersicht, Finanzierungsplan und Prioritätenliste beigefügt werden. Die Evaluation berücksichtigt Wirtschaftlichkeit, Sparsamkeit sowie Art und Umfang der Nutzung und gewährleistet eine bedarfsgerechte, zukunftsorientierte Sportinfrastruktur. Mit dieser Förderung werden sowohl leistungsorientierte als auch generationsübergreifende Bewegungsangebote nachhaltig gestärkt und kommunale Sportlandschaften zukunftsfähig weiterentwickelt.