Sportveranstaltungen
Förderung nationaler und internationaler Sportgroßveranstaltungen in Wien zur Stärkung Österreichs als Gastgeber und Hervorhebung der positiven Sportwirkungen. Fortlaufend Anträge möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Entwicklung eines abgestimmten Plans für die Unterstützung der Bewerbung und Ausrichtung von internationalen Sportgroßveranstaltungen in Österreich. Definition finanzieller Ressourcenrahmen für Bundesländer und Gemeinden sowie Erstellung von Wirkungsparametern zur Prioritätenreihung in der Bundes-Sportförderung.
Förderfähige Ausgaben
- Personalaufwendungen
- Reisekosten
- Sachkosten
- Nenngelder
- Investitionskosten für Sportstätten
Nicht förderfähige Ausgaben
- Alkoholische Getränke
- Trinkgelder
- Geschenke
- Mahnspesen
- Rückwirkende Kosten
Antragsberechtigt
- Interessenverbände und sonstige Vereine
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Nationaler oder internationaler Wettkampf mit österreichischem Austragungsort
- Veranstalter: Bundessport-Fachverband oder gem. BSFG 2017 festgelegte Sportorganisation
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Antragsformular
- Projektbeschreibung
- Finanzierungsplan
- Veranstaltungskonzept
Bewertungskriterien
- Auswirkungen auf Sportartentwicklung
- Volkswirtschaftlicher Nutzen
- Nachhaltige Infrastruktureffekte
- Green Sport-Aspekte
Beschreibung
In Wien bietet das Bundesministerium für Wohnen, Kunst, Kultur, Medien und Sport eine fortlaufende Förderung als Zuschuss für nationale und internationale Sportgroßveranstaltungen an. Ziel ist, Österreich als Gastgeberland weiter zu profilieren und die positiven Effekte im Nachwuchs-, Spitzen- und Breitensport sichtbar zu machen. Antragsberechtigt sind insbesondere Interessenverbände, sonstige Vereine und öffentliche Einrichtungen, darunter Bundessport-Fachverbände oder nach § 3 BSFG 2017 festgelegte Sportorganisationen. Ausgaben für Personal, Reisekosten, Sachmittel, Nenngelder sowie Investitionen in Sportstätten zählen zu den förderfähigen Posten; nicht anerkannt werden alkoholische Getränke, Trinkgelder, Geschenke, Mahnspesen und rückwirkende Kosten. Die Beurteilung erfolgt auf Basis von Wirkungsparametern wie volkswirtschaftlichem Nutzen, nachhaltigen Infrastruktureffekten, Green-Sport-Aspekten und Effekten auf die Sportartentwicklung. Förderanträge können fortlaufend eingereicht werden, bis das Budget ausgeschöpft ist.
Der Verwendungsnachweis gliedert sich in einen Sachbericht zur Zielerreichung und einen zahlenmäßigen Nachweis aller Ausgaben mittels Originalbelegen oder elektronischer Zahlungsnachweise. Im Bereich Leistungs- und Spitzensport sind neben einem detaillierten Finanzierungsplan auch Zielindikatoren zu berichten, die den Erfolg der jeweiligen Maßnahmen messbar machen. Umschichtungen innerhalb der genehmigten Förderbereiche sind bis zu festgelegten Höchstgrenzen möglich, ohne dass der Förderzweck verändert wird. Die Kontrolle erfolgt stichprobenartig durch die Bundes-Sport GmbH; bei dokumentierter Sondernutzung können auch längerdauernde Investitionen in Sportinfrastruktur und deren anteilige Refinanzierung geprüft werden. Weiterführende Informationen und Formulare stehen auf den offiziell bereitgestellten Antragsunterlagen zur Verfügung.
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