Sprachförderung für Kinder im Kindergartenalter
Das Land Hessen unterstützt öffentliche und freigemeinnützige Träger von Kindertageseinrichtungen und Fortbildungsanbieter bei der ergänzenden Sprachförderung von Kindergartenkindern mit besonderem Förderbedarf. Zuschüsse bis zu 200 € pro Kind und Jahr, bis zu 300 € pro Einrichtung für pädagogische Materialien und bis zu 150 € pro Teilnehmer*in für Fortbildungen. Anträge können fortlaufend vor Maßnahmenbeginn beim Regierungspräsidium Darmstadt gestellt werden.
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Förderkriterien
Förderziel
Ziel des Landesprogramms ist die Verbesserung der sprachlichen Bildung und Förderung von Kindern im Kindergartenalter mit besonderem Sprachförderbedarf sowie die Qualifizierung von Fachkräften durch Fortbildungen auf der Grundlage des hessischen Bildungs- und Erziehungsplans.
Förderfähige Ausgaben
- Personalaufwendungen
- Sach- und Betriebsausgaben
- Ausstattung mit pädagogischen Materialien
- Fortbildungskosten
Antragsberechtigt
- Bildungseinrichtungen
- Öffentliche Einrichtungen
- Gemeinnützige Organisationen
- Sonstige
Zuwendungsvoraussetzungen
- Vorlage einer Konzeption zur sprachlichen Bildung und Förderung aller Kinder der Einrichtung
- Einsatz von Fachkräften mit nachgewiesener Fortbildung zur sprachlichen Bildung
- Einbeziehung der Eltern als Bildungspartner
- Fortbildungen auf Grundlage des hessischen Bildungs- und Erziehungsplans mit mindestens 2 Tagen Umfang
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Antrag
- Konzeption der sprachlichen Bildung und Förderung
- Nachweise über die Fortbildungsteilnahme
- Verwendungsnachweis
Beschreibung
In Hessen existiert ein Landesprogramm, das öffentliche und gemeinnützige Träger von Kindertageseinrichtungen sowie qualifizierte Fortbildungsanbieter bei ergänzenden Sprachfördermaßnahmen unterstützt. Ziel ist die gezielte Stärkung der sprachlichen Kompetenz von Kindergartenkindern mit besonderem Förderbedarf und die Qualifizierung des pädagogischen Personals auf Basis des Hessischen Bildungs- und Erziehungsplans. Gefördert werden sowohl direkte Fördermaßnahmen in Kitas als auch Fortbildungen für Fachkräfte. Die Zuwendung erfolgt als Zuschuss, um Personal- und Betriebsausgaben, pädagogische Materialien sowie Fortbildungskosten abzudecken. Mit diesem Ansatz wird die Brücke zwischen frühkindlicher Sprachbildung und einem erfolgreichen Übergang in die Grundschule geschlagen.
Antragsberechtigt sind öffentliche, gemeinnützige und sonstige geeignete Träger von Tageseinrichtungen für Kinder sowie Fortbildungsinstitutionen, die entsprechende Angebote durchführen. Voraussetzung ist eine konzeptionelle Grundlage zur sprachlichen Förderung aller Kinder, der Einsatz fortgebildeter Fachkräfte sowie die aktive Einbindung von Eltern als Bildungspartner:innen. Fortbildungen müssen mindestens zwei Tage Umfang auf Basis des Hessischen Bildungs- und Erziehungsplans aufweisen. Förderfähige Ausgaben umfassen Personalaufwendungen, Sach- und Betriebskosten, Ausstattung mit pädagogischen Materialien sowie Fortbildungskosten. Die Fördersätze liegen bei bis zu 200 € pro Kind und Jahr, bis zu 300 € pro Einrichtung für Materialien und bis zu 150 € pro Teilnehmer:in. Anträge sind fortlaufend vor Maßnahmenbeginn beim Regierungspräsidium Darmstadt einzureichen und gewährleisten eine unkomplizierte Abwicklung.
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