Zuschuss

Stadtgrün, Lärm, Radon/2023 Teil A EFRE-Förderung

Wenn Sie eine grüne Infrastruktur in Wohngebieten, Maßnahmen zur Lärmminderung oder Schutzmaßnahmen vor Radon planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

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Förderkriterien

Bewerbungslevel: Komplex
Region: Sachsen
Förderquote: 75% - 80%

Förderziel

Der Freistaat Sachsen unterstützt mit Mitteln aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) Vorhaben zur Stärkung und Sicherung biodiversitätsfördernder grüner Infrastrukturen in Siedlungsbereichen, zur Durchführung von Lärmschutzmaßnahmen an stark frequentierten Straßenverkehrswegen sowie zur Reduzierung der Radonkonzentration in Bestandsbauten, vor allem in Radonvorsorgegebieten.

Antragsberechtigt

  • Öffentliche Einrichtungen
  • Gemeinnützige Organisationen
  • Unternehmen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Die Maßnahme muss in Sachsen umgesetzt werden.
  • Bei Stadtgrün- und Lärmschutzmaßnahmen muss der Antragsteller Eigentümer, Erbbauberechtigter oder mit einer entsprechenden Einverständniserklärung ausgestattet sein.
  • Für Radonreduzierungsmaßnahmen ist ein jährlicher, gemittelter Nachweis der Radon-222-Aktivitätskonzentration (mindestens 200 Bq/m³) erforderlich.

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Antragsformular über das Online-Förderportal
  2. Eigenerklärung (z. B. zur Flächeneigentümerschaft oder Zustimmung Dritter)
  3. Nachweis der Radonmessung
  4. Lärmaktionsplan (bei Lärmminderungsmaßnahmen)

Beschreibung

Das Förderprogramm „Stadtgrün, Lärm, Radon/2023 Teil A EFRE-Förderung“ unterstützt Vorhaben in Sachsen, die in den Bereichen Infrastruktur, Umwelt- und Naturschutz, Städtebau sowie Energieeffizienz und Klimaschutz ansetzen. Mit Mitteln aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) zielt das Programm darauf ab, biodiversitätsfördernde grüne Infrastrukturen in Wohngebieten nachhaltig zu stärken und Lärmschutzmaßnahmen an hochbelasteten Straßen zu realisieren. Ebenso können Maßnahmen zur Reduzierung der Radonkonzentration in Bestandsbauten – insbesondere in ausgewiesenen Radonvorsorgegebieten – durch Zuschüsse in Höhe von 65 bis 80 Prozent der förderfähigen Ausgaben unterstützt werden. Dabei kommen kommunale Gebietskörperschaften, kommunale Unternehmen, gemeinnützige Organisationen, anerkannte Religionsgemeinschaften sowie KMU als potenzielle Antragsteller:innen in Betracht.

Im Fokus stehen drei wesentliche Förderbereiche: Zum einen werden Projekte gefördert, die durch Begrünung von Freiflächen, Fassaden- und Dachbegrünungen zur Erhöhung der Biodiversität beitragen. Zum anderen werden sowohl aktive als auch passive Lärmschutzmaßnahmen, wie beispielsweise der Einbau von Schallschutzfenstern, die Errichtung von Lärmschutzwänden oder bauliche Vorhaben im Innenbereich, unterstützt. Der dritte Schwerpunkt liegt auf Maßnahmen zur Reduzierung der Radonkonzentration in Bestandsbauten, wobei eine fachlich qualifizierte Planung und ein jährlicher Nachweis der Radon-222-Aktivitätskonzentration die Grundlage der Antragstellung bilden. Die Antragsberechtigten müssen dabei bestimmte Voraussetzungen erfüllen und nachweisen, dass sie als Eigentümer:innen oder Erbbauberechtigte, beziehungsweise mit entsprechender Zustimmung Dritter, ausgestattet sind.

Die Antragstellung erfolgt ausschließlich online über das Förderportal der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank – und muss vor Beginn der geplanten Maßnahme erfolgen. Das Programm richtet sich vor allem an kommunale Gebietskörperschaften und Unternehmen, bietet aber auch interessierten gemeinnützigen Organisationen und kleinen sowie mittleren Unternehmen eine Chance, ihre Investitionen in nachhaltige Infrastruktur und Umweltschutzmaßnahmen zu realisieren. Mit einem klar strukturierten Antragsverfahren und spezifischen Förderquoten ermöglicht diese EFRE-Förderung eine zielgerichtete Unterstützung innovativer Ansätze zur Erhaltung und Verbesserung der Lebensqualität in sächsischen Gemeinden und trägt so entscheidend zu einer nachhaltigen Stadtentwicklung bei.

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