Zurück zur Übersicht
Zuschuss

Stadtgrün, Lärm, Radon/2023 Teil A EFRE-Förderung

Förderung kommunaler Maßnahmen zu Stadtgrün, Lärmschutz und Radonvorsorge in Sachsen im Rahmen des EFRE/JTF-Programms 2021–2027. Anträge bis zum 06.02.2026 möglich.

Umwelt-/Naturschutz Klimaschutz Städtebau & Stadterneuerung Infrastruktur

Entdecke dein Potenzial mit KI-Unterstützung

  • Finde heraus, ob diese Förderung zu deinem Vorhaben passt
  • Entwickle deinen Antrag gemeinsam mit KI
  • Lass dich mit vielen weiteren passenden Förderungen matchen

Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
06.02.2026 Frist abgelaufen
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Sachsen

Förderziel

Unterstützung von Projekten und Maßnahmen in sächsischen Kommunen zur Verbesserung des Stadtgrüns, zur Reduzierung von Lärmbelastung und zur Vorbeugung radonbedingter Gesundheitsrisiken im Rahmen des EFRE/JTF-Programms des Freistaates Sachsen 2021–2027.

Förderfähige Ausgaben

  • Planungs- und Ingenieurleistungen
  • Bau- und Ausführungskosten
  • Beratungsleistungen zu Radonschutz

Nicht förderfähige Ausgaben

  • Betriebskosten
  • Personalaufwendungen der Kommune

Antragsberechtigt

  • Öffentliche Einrichtungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Sitz bzw. Maßnahme in Sachsen (JTF-Regionen)
  • Kommunale Trägerschaft bzw. öffentlich-rechtliche Körperschaft
  • Projekt im Bereich Stadtgrün, Lärmschutz oder Radonvorsorge

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Projektbeschreibung
  2. Kosten- und Finanzierungsplan
  3. Nachweis der kommunalen Rechtsstellung
  4. Antrag über das SAB-Förderportal

Bewertungskriterien

  • Beitrag zur Verbesserung des Stadtklimas
  • Effizienz der Lärmschutzmaßnahmen
  • Innovationsgrad und Nachhaltigkeit
  • Wirtschaftlichkeit der Investition

Beschreibung

Stadtgrün, Lärm, Radon/2023 Teil A EFRE-Förderung unterstützt sächsische Kommunen und öffentlich-rechtliche Körperschaften bei Maßnahmen zur Erhöhung urbaner Grünflächen, wirksamem Lärmschutz und sinnvoller Radonvorsorge. Im Rahmen des EFRE/JTF-Programms 2021–2027 des Freistaates Sachsen werden Zuschüsse für Planungs- und Ingenieurleistungen, Bau- und Ausführungskosten sowie spezialisierte Beratungsleistungen zum Radonschutz gewährt. Klimaschutz, Umwelt- und Naturschutz sowie energieeffiziente Stadtentwicklung stehen im Fokus dieser Förderung. Anträge können bis zum 06. Februar 2026 über das SAB-Förderportal eingereicht werden. Dabei müssen Projekte in einer JTF-Region liegen, eine kommunale Trägerschaft oder öffentlich-rechtliche Rechtsform aufweisen und aktiv zur Verbesserung des Stadtklimas beitragen. Bewerbungsunterlagen umfassen eine detaillierte Projektbeschreibung, einen Kosten- und Finanzierungsplan sowie den Nachweis der kommunalen Rechtsstellung.

Die Bewertung erfolgt nach Kriterien wie Innovationsgrad, Nachhaltigkeit und Wirtschaftlichkeit der Investition sowie der Effizienz der Lärmschutzmaßnahmen. Nicht förderfähig sind Betriebskosten und Personalaufwendungen der Kommune. Ziel ist die Verringerung gesundheitlicher Risiken durch Radon, die Reduktion lärmbedingter Belastungen und die nachhaltige Aufwertung urbaner Freiräume in Sachsen. Als Fördergeber tritt das Sächsische Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft (SMUL) in Erscheinung, umgesetzt durch die Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB). Interessierte Behörden erhalten alle Informationen sowie die Antragsmodalitäten im SAB-Förderportal. Durch die Kombination aus Städtebau, Infrastruktur, Umwelt- und Klimaschutz bietet die Maßnahme eine passgenaue Finanzierungsquelle, um lebenswerte und zukunftssichere Kommunen zu gestalten.

Antrag starten →

Bereit, deine Förderung zu sichern?

Registriere dich jetzt und lass dich von unserer KI durch den Antragsprozess begleiten – von der Eignungsprüfung bis zum fertigen Antrag.