Stadtregionalbahnfinanzierung aufgrund Vereinbarung gem. Art. 15a B-VG
Mitfinanzierung von Straßenbahn- und Regionalstadtbahnprojekten mit stadtgrenzenüberschreitender Wirkung gemäß Art. 15a B-VG zwischen Bund und Ländern. Gültig ab 15.11.2021, Anträge jederzeit möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Mitfinanzierung von Neubauinvestitionen in Straßenbahnen bzw. als Straßenbahn betriebene Regional(stadt)bahnen in Städten bzw. Agglomerationen mit mehr als 100.000 Einwohnern und stadtgrenzenüberschreitender Wirkung. Die Projekte müssen in ein regionales Gesamtverkehrskonzept eingebettet sein und mit den Zielsetzungen des Mobilitätsmasterplans 2030 übereinstimmen.
Förderfähige Ausgaben
- Neubau von Straßenbahninfrastruktur
- Erweiterung von Regionalstadtbahnen
Antragsberechtigt
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Vorliegen eines Stadtregionalbahnprojektes mit stadtgrenzenübergreifender Wirkung
- Abschluss einer Vereinbarung gem. Art. 15a B-VG
- Einbettung in ein regionales Gesamtverkehrskonzept gemäß Mobilitätsmasterplan 2030
- Agglomeration mit mehr als 100.000 Einwohnern
Beschreibung
Stadtregionalbahnfinanzierung nach Art. 15a B-VVG eröffnet öffentlichen Einrichtungen in Wien eine flexible Zuschussoption zur Mitfinanzierung stadtgrenzenüberschreitender Straßenbahn- und Regionalstadtbahnprojekte. Seit dem 15. November 2021 können Anträge fortlaufend eingereicht werden, wodurch der Bund und das Land Wien in Kooperation gemäß Art. 15a B-VVG Neubauinvestitionen für Tram-Infrastruktur sowie den Ausbau regional betriebener Stadtbahnen unterstützen. Gefördert werden ausschließlich Projekte in Agglomerationen mit mehr als 100.000 Einwohner:innen, die in ein regionales Gesamtverkehrskonzept eingebettet sind und die Leitlinien des Mobilitätsmasterplans 2030 berücksichtigen. Als direkte Förderform trägt der Zuschuss zur Realisierung zukunftsorientierter Verkehrslösungen bei und stärkt den öffentlichen Nahverkehr im Sinne einer nachhaltigen Stadtentwicklung und Digitalisierung des Mobilitätssystems.
Die Förderung richtet sich an Kommunen, Bundesländer und öffentliche Verkehrsbehörden, die innovativen Stadtregionalbahn-Projekten mit überörtlicher Wirkung nachgehen. Voraussetzung ist der Abschluss einer Vereinbarung zwischen Bund und Land gemäß Art. 15a B-VVG sowie die Einbindung in das regionale Mobilitätskonzept. Förderfähige Ausgaben umfassen den Neubau von Schieneninfrastruktur für Straßenbahnen und die Erweiterung bestehender Regionalstadtbahnen. Mit diesem Instrument werden ökologische, soziale und wirtschaftliche Nachhaltigkeitsziele verfolgt, um die Mobilität von Menschen, Gütern und Informationen ressourcenschonend zu sichern. Interessierte Projektträger können jederzeit einen Antrag stellen und damit aktiv zur Verwirklichung eines leistungsfähigen, grenzüberschreitenden Nahverkehrsnetzes in der Wiener Region beitragen.
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