Zuschuss

Stadtumbau in Hessen

Zuschussprogramm für die städtebauliche Erneuerung und nachhaltige Stadtentwicklung in Hessen für Gemeinden und kommunale Zweckverbände.

Infrastruktur Städtebau & Stadterneuerung

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Förderkriterien

Bewerbungslevel: Komplex
Region: Hessen
Förderquote: 66%
Projektdauer: 120 Monate

Förderziel

Nachhaltiger Städtebau will die bestehende Stadtstruktur zeitgemäß fortentwickeln, sozialen Nachteilen entgegenwirken und die wirtschaftliche Entwicklung verbessern. Gefördert wird als Gesamtmaßnahme die städtebauliche Erneuerung und Entwicklung eines Gebiets, das als Sanierungs-, Soziale Stadt-, Stadtumbaugebiet oder Aktiver Kernbereich abgegrenzt wurde und für dessen Verbesserung ein Bündel von Einzelmaßnahmen notwendig ist.

Förderfähige Ausgaben

  • Förderfähige Einzelmaßnahmen der städtebaulichen Erneuerung
  • Kosten der Gebietsentwicklung
  • Verbilligung von Darlehen zur Projektfinanzierung

Antragsberechtigt

  • Öffentliche Einrichtungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Aufnahme der Gesamtmaßnahme in ein Städtebauförderprogramm mit erstem Zuwendungsbescheid
  • Gebietsfestlegung als Sanierungsgebiet (§ 142 BauGB), Stadtumbaugebiet (§ 171b BauGB), Gebiet der Sozialen Stadt (§ 171e BauGB), Aktiver Kernbereich (§ 171b BauGB) oder Gebiet des städtebaulichen Denkmalschutzes (§ 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BauGB)
  • Anerkennung der Gebietsfestlegung
  • Einzelmaßnahmen müssen im festgelegten Fördergebiet liegen
  • Beschluss zur Abgrenzung des Gebiets Stadtentwicklung

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Beschreibung des Fördergebiets mit Problemlagen, Entwicklungspotenzialen und Entwicklungszielen
  2. Übersichtskarte mit Abgrenzung des Gebiets
  3. Beschluss zur Erarbeitung eines Entwicklungskonzepts oder vorliegendes Konzept
  4. Beschluss zum Aufbau einer Steuerungsstruktur oder Nachweis einer bestehenden Steuerungsstruktur
  5. Kosten- und Finanzierungsübersicht
  6. Zwischenabrechnung Teile A und B
  7. Bestandsverzeichnis aller Grundstücke
  8. Erläuterung der angemeldeten Einzelmaßnahmen

Beschreibung

Das Programm „Stadtumbau in Hessen“ unterstützt öffentliche Einrichtungen in Hessen bei der städtebaulichen Erneuerung und einer nachhaltigen Stadtentwicklung. Gefördert werden Gesamtmaßnahmen in Gebieten, die als Sanierungsgebiet (§ 142 BauGB), Soziale Stadt (§ 171e BauGB), Stadtumbaugebiet (§ 171b BauGB), Aktiver Kernbereich (§ 171b BauGB) oder städtebaulicher Denkmalschutz (§ 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BauGB) ausgewiesen sind. Zuwendungsempfänger:innen sind Gemeinden, kommunale Zweckverbände oder Planungsverbände gemäß § 205 Abs. 4 BauGB. Ziel ist, die bestehende Stadtstruktur zeitgemäß fortzuentwickeln, sozialen Nachteilen entgegenzuwirken und die wirtschaftliche Entwicklung voranzutreiben. Teilmaßnahmen reichen von baulichen Erneuerungen und Infrastrukturverbesserungen bis hin zu Konzeptentwicklungen für die Steuerungsstruktur vor Ort.

Die Förderung erfolgt als Zuschuss in Form einer Anteilsfinanzierung mit einer Förderquote von bis zu 66 % der förderfähigen Kosten. Der maximale Förderzeitraum für die Gesamtmaßnahme beträgt 120 Monate. Anerkannte Ausgaben umfassen Einzelmaßnahmen der städtebaulichen Erneuerung, Kosten der Gebietsentwicklung sowie die Verbilligung von Darlehen zur Projektfinanzierung. Voraussetzung für eine Förderung ist die Gebietsfestlegung und deren Anerkennung sowie ein Beschluss zur Abgrenzung des Fördergebiets und die Aufnahme in ein Städtebauförderprogramm mit erstem Zuwendungsbescheid. Zur Antragstellung waren umfangreiche Unterlagen erforderlich, darunter eine Beschreibung des Fördergebiets mit Entwicklungspotenzialen, eine Übersichtskarte, Kostentabellen, Bestandsverzeichnisse und Erläuterungen der geplanten Einzelmaßnahmen. Das Programm ist für neue Anträge nicht mehr offen, weist jedoch als Referenz für zukünftige Fördervorhaben in Hessen auf bewährte Strukturen und Verfahren hin.

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