Städtebauförderung der Stadt Bad Karlshafen
Förderprogramm „Lebendige Zentren“ in Bad Karlshafen und Helmarshausen zur Revitalisierung historischer Stadtkerne mit Fokus auf Hafenöffnung, barrierefreie Freiraumgestaltung und private Gebäudesanierung. Bewilligung 2014, Laufzeit ca. 10 Jahre.
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Förderkriterien
Förderziel
Revitalisierung der barocken Planstadt Bad Karlshafen und des historischen Ortskerns Helmarshausen durch Erhalt und Nutzbarmachung des Hafenbeckens, Verbesserung der Aufenthaltsqualität und Stärkung der lokalen Ökonomie.
Förderfähige Ausgaben
- Baukosten Schleuse und Hafenvorfeld
- Sanierung Hafen- und Kanalmauern
- Freiraumausbau Hafenplatz und Promenaden
- Modernisierung von Fassade und Innenräumen
- Erneuerung Gehweg- und Beleuchtungsanlagen
Nicht förderfähige Ausgaben
- Reine Verwaltungskosten
- Nicht-integrierte Einzelmaßnahmen außerhalb des Sanierungsgebietes
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
- Gemeinnützige Organisationen
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Liegt im Sanierungsgebiet Bad Karlshafen oder Helmarshausen
- Denkmalgeschütztes Gebäude oder Gebäude im Sanierungsgebiet
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Antrag Integriertes Handlungskonzept
- Kosten- und Finanzierungsplan
- Denkmalpflegegenehmigung
- Projektbeschreibung
Bewertungskriterien
- Denkmalschutzgerechtigkeit
- Städtebauliche Qualität
- Nutzen für den Tourismus
- Bürgerbeteiligung
- Multifunktionalität
Beschreibung
Das Programm „Lebendige Zentren“ unterstützt Private, Kommunen und gemeinnützige Träger in Bad Karlshafen und Helmarshausen bei der Revitalisierung historischer Ortskerne. Ziel ist es, den barocken Stadtkern Bad Karlshafens mit Hafenbecken sowie den Ortskern Helmarshausens durch moderne Freiraumgestaltung, barrierefreie Zugänge und denkmalgerechte Gebäudesanierungen nachhaltig aufzuwerten. Gefördert werden u. a. die Wiederanbindung des Hafenbeckens an die Weser, die Neugestaltung von Hafenplatz, Promenaden und Kanalstraßen sowie die Modernisierung von Fassaden und Innenräumen privater und öffentlicher Bauwerke. Die Stadt wurde 2014 in das Programm „Städtebaulicher Denkmalschutz“ aufgenommen, 2018 folgte die Erweiterung um Helmarshausen und die Zusammenführung der bisherigen Städtebauförderprogramme in „Lebendige Zentren“. Seitdem stehen für private Sanierungsmaßnahmen Zuschüsse von 50 % bis 90 % der förderfähigen Kosten bereit, für kommunale Infrastrukturprojekte bis zu 5,5 Mio. € für Hafenöffnung und bis zu 3 Mio. € für private Gebäudesanierungen.
Antragsberechtigt sind Eigentümer:innen geschützter Gebäude im Sanierungsgebiet, Kommunen, gemeinnützige Organisationen und örtliche Gewerbetreibende. Förderfähig sind Baukosten für Hafenvorfeld, Schleusensanierung und Promenadenausbau ebenso wie die Modernisierung von Fassaden, Innenräumen, Gehwegen und Beleuchtungsanlagen. Nicht gefördert werden reine Verwaltungskosten oder Einzelmaßnahmen außerhalb des Sanierungsgebiets. Die jährliche Antragstellung ist laufend möglich, ein vorzeitiger Baubeginn kann bei rechtzeitiger Mitteilung an die Bewilligungsbehörde ermöglicht werden. Für die Antragstellung werden ein Integriertes Handlungskonzept, Kosten- und Finanzierungsplan, Denkmalpflegegenehmigung und eine ausführliche Projektbeschreibung benötigt. Das Programm leistet damit einen wichtigen Beitrag zur Erhaltung der historischen Substanz und zur Stärkung der Aufenthaltsqualität in den Zentren von Bad Karlshafen und Helmarshausen.
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