Zuschuss

Städtebauförderung der Stadt Bautzen – Fördergebietskonzepte

Projektförderung zur Verbesserung und Aufwertung städtebaulicher Gebiete mit Defiziten in Bautzen. Aufnahme in ein Fördergebiet erfolgt nach Stadtratsbeschluss, jährliche Antragstellung meist im Februar.

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Förderkriterien

Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Sachsen
Projektdauer: 48 Monate

Förderziel

Förderung von Einzelmaßnahmen in ausgewiesenen städtebaulichen Fördergebieten der Stadt Bautzen, um Defizite zu beheben und die Wohn- und Lebensqualität durch bauliche und gestalterische Maßnahmen zu verbessern.

Förderfähige Ausgaben

  • Bauliche Maßnahmen
  • Sanierung
  • Planungskosten

Antragsberechtigt

  • Öffentliche Einrichtungen
  • Privatpersonen
  • Unternehmen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Liegenschaft innerhalb eines förmlich festgelegten Fördergebiets
  • Beschluss des Stadtrats zur Aufnahme in das Fördergebiet
  • Einbindung in das übergeordnete Fördergebietskonzept

Beschreibung

Die Städtebauförderung der Stadt Bautzen unterstützt seitens der Kommune, privaten Eigentümer:innen und Unternehmen planungs- sowie bauliche Einzelmaßnahmen in ausgewiesenen Fördergebieten, um Defizite in der städtebaulichen Struktur zu beheben und die Wohn- sowie Lebensqualität nachhaltig zu steigern. Grundlage des Programms bildet ein Stadtratsbeschluss, der ein umfassendes Fördergebietskonzept festlegt. Interessierte Akteur:innen können innerhalb dieses formell festgelegten Gebiets jährlich einen Zuschussantrag einreichen – in der Regel im Februar – und erhalten bei Bewilligung Mittel für Sanierungen, Neubauten oder gestalterische Aufwertungen über einen Zeitraum von bis zu 48 Monaten. Damit trägt die Förderung maßgeblich zur Revitalisierung historischer Quartiere, zur energetischen Modernisierung von Gebäuden und zur Stärkung der städtischen Infrastruktur im sächsischen Bautzen bei.

Voraussetzung für eine positive Förderentscheidung ist die Lage des Grundstücks oder Objekts innerhalb des definierten Fördergebiets sowie die Einbindung des Projekts in das übergeordnete Fördergebietskonzept der Stadt. Begünstigte Ausgaben umfassen neben Bau- und Sanierungsarbeiten auch planerische Leistungen, die für die Umsetzung der Maßnahmen erforderlich sind. Kommunen, Investor:innen und – in Einzelfällen – Vereine können auf diese Weise gemeinsam mit der Verwaltung ein lebendiges Stadtbild entwickeln und Fehlstellen in der Bebauung gezielt schließen. Die Fördermaßnahme wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt und bietet damit einen wichtigen Impuls für nachhaltige Stadtentwicklung und eine zukunftsfähige Quartiersgestaltung im Herzen Bautzens.

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