Städtebauförderung in Bayern
Förderung städtebaulicher Erneuerungsmaßnahmen in bayerischen Städten und Gemeinden durch Zuschüsse von Land, Bund und EU. Anträge werden jährlich über die Bedarfsmitteilung eingereicht.
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Förderkriterien
Förderziel
Die städtebauliche Erneuerung dient dazu, Stadt- und Ortsteile in ihrer Funktion, Struktur und Gestalt zu erhalten, zu erneuern und weiterzuentwickeln. Schwerpunkte sind die nachhaltige Stärkung von Innenstädten und Ortszentren unter besonderer Berücksichtigung von Klima- und Denkmalschutz, grün-blauer Infrastruktur und Barrierefreiheit, die Wiedernutzung brachliegender Flächen zur Schaffung von Wohn- und Arbeitsraum, städtebauliche Maßnahmen zur Behebung sozialer Missstände sowie überörtliche Zusammenarbeit und Vernetzung im ländlichen Raum.
Förderfähige Ausgaben
- Vorbereitende Untersuchungen
- Städtebauliche Konzepte und Planungen
- Erwerb von Grundstücken
- Herstellung und Änderung von Erschließungsanlagen
- Ordnungsmaßnahmen (z. B. Freilegung)
- Mehr anzeigen
Antragsberechtigt
- Öffentliche Einrichtungen
- Privatpersonen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Eigenanteil der Kommune an den förderfähigen Ausgaben
- Vorhaben muss in einem förderfähigen Erneuerungsgebiet liegen und den kommunalen Zielen entsprechen
- Maßnahmenbeginn erst nach Bewilligung oder Zustimmung zum vorzeitigen Beginn
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Jährliche Bedarfsmitteilung bzw. Bewilligungsantrag der Gemeinde
Beschreibung
Die Städtebauförderung in Bayern unterstützt seit 1971 Kommunen, Privatpersonen und öffentliche Einrichtungen bei der nachhaltigen Erneuerung urbaner und ländlicher Bereiche. Als laufend verfügbare Zuschussmaßnahme von Land, Bund und EU zielt sie darauf ab, Funktionsfähigkeit, Struktur und Erscheinungsbild von Stadt- und Ortsteilen langfristig zu sichern und weiterzuentwickeln. Gefördert werden vorbereitende Untersuchungen, städtebauliche Konzepte, Planungen sowie Maßnahmen wie Grundstückserwerb, Erschließungen, Modernisierung, Neubebauung und Ersatzbauten. Zudem können Gemeinbedarfs- und Folgeeinrichtungen, Ausgleichsmaßnahmen, Quartiersmanagement und kommunale Fonds kofinanziert werden. Eigentümer:innen und Investoren:innen in ausgewiesenen Erneuerungsgebieten erhalten Kostenerstattungen, sofern die Projekte den kommunalen Zielen entsprechen und ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn genehmigt wurde.
Der Förderzweck umfasst die nachhaltige Stärkung von Innenstädten und Ortszentren mit besonderer Beachtung von Klima- und Denkmalschutz, grün-blauer Infrastruktur und Barrierefreiheit. Brachliegende Flächen werden für Wohn- und Arbeitsräume reaktiviert, soziale Missstände durch gezielte städtebauliche Interventionen beseitigt und ländliche Gemeinschaften durch überörtliche Kooperationen vernetzt. Voraussetzung ist stets ein kommunaler Eigenanteil zu den förderfähigen Ausgaben und die Antragstellung im jährlichen Bedarfsmitteilungsverfahren bei der zuständigen Bezirksregierung. Nach Bewilligung ist eine permanente Kennzeichnung der geförderten Projekte vorgeschrieben. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht, jedoch bietet das Programm flexible Finanzierungsmodelle, um vielfältige Erneuerungsvorhaben in ganz Bayern wirksam umzusetzen.
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