Zuschuss

Städtebauförderung – Wachstum und nachhaltige Erneuerung

Bund-Länder-Programm zur Unterstützung von Städten und Gemeinden bei wirtschaftlichem und demografischem Wandel durch Wachstum und nachhaltige Stadterneuerung. Anträge jederzeit möglich.

Städtebau & Stadterneuerung Infrastruktur Regionalförderung Klimaschutz

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Deutschland (bundesweit)

Förderziel

Das Programm unterstützt Städte und Gemeinden bei der Bewältigung tiefgreifender Transformationsprozesse infolge wirtschaftlichen und demografischen Wandels, Klimawandels und Digitalisierung. Ziel ist die nachhaltige Erneuerung und Entwicklung urbaner Quartiere, die Sanierung und Modernisierung von Bestandsgebäuden, die Aufwertung des öffentlichen Raums sowie die Förderung klimafreundlicher und digitaler Infrastruktur.

Förderfähige Ausgaben

  • Anpassung an Wachstums- und Schrumpfungsprozesse
  • Aufwertung und Umbau des Gebäudebestandes
  • Verbesserung des öffentlichen Raums, der Grün- und Freiflächen
  • Revitalisierung von Industrie-, Verkehrs- oder Militärbrachen
  • Erneuerung und Anpassung der städtischen Infrastruktur
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Antragsberechtigt

  • Öffentliche Einrichtungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Städte und Gemeinden mit nachgewiesenen städtebaulichen Funktionsverlusten und Strukturveränderungen
  • Bundesländerwesentliche Mitfinanzierung bzw. Landesbeteiligung

Beschreibung

Das Bundes-Länder-Programm zur Städtebauförderung unterstützt öffentliche Einrichtungen bundesweit bei tiefgreifenden Transformationsprozessen infolge wirtschaftlichen und demografischen Wandels, Klimawandels und fortschreitender Digitalisierung. Ziel ist die nachhaltige Erneuerung und zukunftsorientierte Entwicklung urbaner Räume: von der Sanierung und Modernisierung des Gebäudebestandes über die Aufwertung des öffentlichen Raums bis zur Schaffung klimafreundlicher und digitaler Infrastruktur. Mit kontinuierlich geöffneten Antragsfenstern ermöglicht das Zuschussmodell eine bedarfsgerechte Förderung, die Quartiere attraktiver, identitätsstiftender und funktionaler gestaltet – stets im Sinne einer Stadt der kurzen Wege und ressourcenschonenden Innenentwicklung.

Förderberechtigt sind Städte und Gemeinden mit nachgewiesenen städtebaulichen Funktionsverlusten oder Strukturveränderungen sowie Quartiere mit Verdichtungs- oder Entwicklungsbedarf. Gefördert werden unter anderem die Anpassung an Wachstums- und Schrumpfungsprozesse, der Umbau von Bestandsgebäuden, die Revitalisierung von Industrie-, Verkehrs- oder Militärbrachen sowie die Verbesserung von Grün- und Freiflächen. Darüber hinaus können Maßnahmen des Klimaschutzes, digitale Technologien und Mobilitätskonzepte in die Förderung einbezogen werden. Voraussetzung ist die Mitfinanzierung durch das jeweilige Bundesland. Durch diesen kooperativen Ansatz werden die kommunale Handlungsfähigkeit gestärkt und lebenswerte, nachhaltige Quartiere geschaffen, die den vielfältigen Herausforderungen des 21. Jahrhunderts gerecht werden.

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