Darlehen

Städtebauförderungsrichtlinien Mecklenburg-Vorpommern

Förderkredit für Städte und Gemeinden in Mecklenburg-Vorpommern zur Vorbereitung und Durchführung städtebaulicher Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen. Anträge sind jeweils bis zum 15.01. eines Jahres möglich.

Infrastruktur Städtebau & Stadterneuerung Smart Cities & Regionen

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Förderkriterien

Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Mecklenburg-Vorpommern

Förderziel

Das Programm unterstützt Städte und Gemeinden in Mecklenburg-Vorpommern mit Mitteln des Bundes und des Landes bei der Vorbereitung und Durchführung integrierter städtebaulicher Gesamtmaßnahmen. Gefördert werden vorbereitende Untersuchungen, städtebauliche Planungen, Erwerb und Bereitstellung von Grundstücken, Ordnungsmaßnahmen, Baumaßnahmen sowie Modernisierung und Instandsetzung privater und gemeindlicher Gebäude.

Förderfähige Ausgaben

  • Vorbereitende Untersuchungen
  • Städtebauliche Planung
  • Erwerb und Veräußerung von Grundstücken
  • Ordnungsmaßnahmen
  • Baumaßnahmen
  • Mehr anzeigen

Antragsberechtigt

  • Öffentliche Einrichtungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Antragstellung durch Städte und Gemeinden in Mecklenburg-Vorpommern
  • Durchführung als integrierte städtebauliche Gesamtmaßnahme
  • Aufnahme der Gesamtmaßnahme in das Bund-Länder-Förderprogramm
  • Wichtige und zügige Umsetzung der Maßnahme

Beschreibung

Die Städtebauförderungsrichtlinien Mecklenburg-Vorpommern bieten Kommunalverwaltungen im Land ein langfristig ausgerichtetes Darlehensprogramm zur Unterstützung integrierter städtebaulicher Gesamtmaßnahmen. Gefördert werden vorbereitende Untersuchungen, städtebauliche Planungen und der Erwerb bzw. die Bereitstellung sowie Veräußerung von Grundstücken. Darüber hinaus zählen ordnungsrechtliche Maßnahmen, Baumaßnahmen sowie die Modernisierung und Instandsetzung privater und gemeindlicher Gebäude zum förderfähigen Ausgabenkatalog. Mit Blick auf zukunftsfähige, nachhaltige Quartiere zielt das Programm gleichermaßen auf infrastrukturelle Verbesserungen wie auf digitale Vernetzung innerhalb von Smart-City-Strategien und berücksichtigt Klimaschutzanforderungen. Die Mittel stammen aus Bundes- und Landeshaushalten und werden in Form zinsgünstiger Darlehen bereitgestellt, um Projektvolumina effizient bedarfsorientiert zu bedienen.

Antragsberechtigt sind ausschließlich Städte und Gemeinden in Mecklenburg-Vorpommern, die die Fördermittel bei Bedarf an Dritte – etwa private Eigentümer:innen oder Trägerorganisationen – weitergeben können. Voraussetzung ist die Aufnahme der Maßnahme in das Bund-Länder-Förderprogramm und eine rasche, zielgerichtete Umsetzung als integriertes städtebauliches Gesamtvorhaben. Die Antragseinreichung erfolgt jährlich bis zum 15. Januar, wobei die Kommunalverwaltung sämtliche fördervoraussetzenden Unterlagen und Konzepte beizubringen hat. Dieses Programm eröffnet den beteiligten Kommunen die Chance, Investitionen in Infrastruktur, Stadtbildpflege und Digitalisierung miteinander zu verbinden und städtebauliche Missstände nachhaltig zu beheben.

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