Städtebauförderungsrichtlinien (StBauFR)
Zuschüsse für Kommunen in Brandenburg zur Erneuerung und Weiterentwicklung von Stadt- und Ortsteilen in ihrer Funktion, Struktur und Gestalt. Förderung von der Analyse über Planungen bis hin zu Modernisierung und Umbau mit einer üblichen Drittelförderung von 66,6 %.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung städtebaulicher Gesamtmaßnahmen in Brandenburg, um Stadt- und Ortsteile in ihrer Funktion, Struktur und Gestalt zu erhalten, zu erneuern und weiterzuentwickeln.
Förderfähige Ausgaben
- Voruntersuchungen
- Städtebauliche Zielplanung
- Planungsleistungen
- Baumaßnahmen
- Modernisierung und Instandsetzung
- Mehr anzeigen
Nicht förderfähige Ausgaben
- Personal- und Sachkosten der Gemeinde
- Verwaltungskosten und Vorfinanzierung
- Kosten, die durch andere Förderstellen gedeckt werden
- Anschaffung von Immobilien
- Betriebskosten und laufende Unterhaltung
Antragsberechtigt
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Antragsberechtigt sind Gemeinden und Ortsgemeinden im Land Brandenburg
- Vorliegen eines aktuellen Integrierten Stadtentwicklungskonzepts (INSEK)
- Erstellung einer integrierten städtebaulichen Zielplanung
- Aufnahme der Gesamtmaßnahme in ein Landesprogramm der Städtebauförderung
- Berücksichtigung der demografischen und strukturellen Rahmenbedingungen
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Integriertes Stadtentwicklungskonzept (INSEK)
- Städtebauliche Zielplanung
- Eckpunktepapier
- Projektbeschreibung
- Finanzierungsplan
- Bewilligungsantrag
- Kommunaler Beschluss
Bewertungskriterien
- Beitrag zur integrierten Stadtentwicklung
- Stärkung von Innenstädten und Ortszentren
- Qualität der städtebaulichen Zielplanung
- Nachhaltigkeits- und Klimaschutzaspekte
Beschreibung
Die Richtlinie “Städtebauförderung Brandenburg (StBauFR 2021)” richtet sich an öffentliche Einrichtungen in Brandenburg, die Stadt- und Ortsteile in Funktion, Struktur und Gestalt erhalten, erneuern und weiterentwickeln möchten. Gefördert werden städtebauliche Gesamtmaßnahmen von der Analyse über Voruntersuchungen und städtebauliche Zielplanungen bis hin zu Planungs- und Baumaßnahmen, Modernisierung, Instandsetzung, Erschließungsanlagen sowie Freiflächen. Üblicherweise werden bis zu 66,6 % der förderfähigen Ausgaben als Zuschuss gewährt, zu gleichen Teilen von Bund, Land und Kommune. Die Förderung vermeidet unnötige Flächenneuinanspruchnahmen, setzt auf ressourceneffiziente Stadterneuerung und verbindet dabei Aspekte der Innenentwicklung mit Klimaschutz, denkmalpflegerischer Baukultur und barrierefreien Mobilitätsangeboten. Ein begleitender Verfügungsfonds ermöglicht die aktive Beteiligung von Bürger:innen und zivilgesellschaftlichen Akteur:innen bei begleitenden Maßnahmen.
Voraussetzung für einen Förderantrag ist ein aktuelles Integriertes Stadtentwicklungskonzept (INSEK) und eine davon abgeleitete städtebauliche Zielplanung, in der die beabsichtigten Gesamtmaßnahmen verortet und strategisch begründet werden. Die Gesamtmaßnahme muss in ein Landesprogramm der Städtebauförderung aufgenommen sein, die kommunale Mitfinanzierung gesichert und die besonderen demografischen, sozialen und klimaschutzbezogenen Rahmenbedingungen berücksichtigt sein. Förderanträge können jederzeit beim Landesamt für Bauen und Verkehr (LBV) gestellt werden. Benötigt werden u. a. INSEK, Zielplanung, Eckpunktepapier, Projektbeschreibung, Finanzierungsplan und kommunaler Beschluss. Die flexiblen Förderquoten und die kontinuierliche Antragstellung ermöglichen Kommunen in ganz Brandenburg eine nachhaltige und integrierte Stadtentwicklung.
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