Stärkung der ambulanten Pflege im ländlichen Raum
Förderung für ambulante Pflegeeinrichtungen in ländlichen Regionen Niedersachsens zur Stärkung der Pflege, Verbesserung der Arbeitsbedingungen und Einführung digitaler Lösungen. Zuschüsse bis zu 90 % der förderfähigen Ausgaben, maximal 40.000 € je Projekt. Anträge für Projekte, die im laufenden Jahr beginnen, sind bis zum 30.09. zu stellen.
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Förderkriterien
Förderziel
Das Land Niedersachsen unterstützt Träger ambulanter Pflegeeinrichtungen in ländlichen Gebieten bei Maßnahmen und Projekten zur Verbesserung der Arbeits- und Rahmenbedingungen, zur Förderung von Kooperation und Vernetzung, zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie für Pflegekräfte sowie zur Digitalisierung der Pflege durch EDV-Systeme, telepflegerische Anwendungen oder KI-/Robotik-Lösungen.
Förderfähige Ausgaben
- Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeits- und Rahmenbedingungen
- Kooperations- und Vernetzungskonzepte
- Familien- und berufskompatible Betreuungsangebote
- Digitalisierungsmaßnahmen (EDV-Systeme, telepflegerische Anwendungen, KI/Robotik)
Antragsberechtigt
- Unternehmen
- Gemeinnützige Organisationen
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Pflegedienste müssen überwiegend in ländlichen Regionen Niedersachsens tätig sein, außerhalb der genannten Städte
- Erfüllung der allgemeinen Fördervoraussetzungen nach § 7 Absatz 1 NPflegeG
- Abschluss eines Versorgungsvertrags nach SGB V
- Bezahlung der Beschäftigten entsprechend SGB XI
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Antragsformular
- Übersicht über Ihre Pflegestandorte (Anlage 1)
- Versorgungsvertrag in Kopie
- Ergänzungsvertrag zum Versorgungsvertrag über die Tariftreue
- Nachweis über Vertretungsbefugnis (z.B. Handelsregisterauszug)
- ausführliche Projektbeschreibung
- detaillierter Ausgaben- und Finanzierungsplan
- Angebote bzw. Vergleichsangebote bei Auftragswerten ab 3.000 €
Bewertungskriterien
- Eingangsdatum des Antrags (Windhundverfahren)
Beschreibung
Das Förderprogramm „Stärkung der ambulanten Pflege im ländlichen Raum“ in Niedersachsen unterstützt Unternehmen, gemeinnützige Organisationen und öffentliche Einrichtungen, die ambulante Pflegedienste vorwiegend in ländlichen Regionen betreiben. Ziel ist die nachhaltige Verbesserung von Arbeits- und Rahmenbedingungen, die Förderung von Kooperation und Vernetzung, die Stärkung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie für Pflegekräfte sowie die gezielte Digitalisierung durch EDV-Systeme, telepflegerische Anwendungen oder KI-/Robotik-Lösungen. Als Zuschuss werden bis zu 90 % der förderfähigen Ausgaben übernommen, maximal 40.000 € je Projekt bei einer Laufzeit von bis zu 12 Monaten. Projekte, die im laufenden Jahr starten, müssen bis spätestens zum 30. September beantragt werden; die Mittelvergabe erfolgt nach dem Windhundverfahren.
Für eine Bewilligung müssen Pflegedienste überwiegend außerhalb der großen Städte Niedersachsens tätig sein, die allgemeinen Fördervoraussetzungen nach § 7 Abs. 1 NPflegeG erfüllen, einen Versorgungsvertrag nach SGB V abgeschlossen und die Beschäftigten gemäß SGB XI vergütet haben. Förderfähig sind beispielsweise Konzepte zur Entwicklung arbeitnehmerorientierter Arbeitsmodelle, Kooperationen mit anderen Akteur:innen, familienkompatible Betreuungsangebote sowie Investitionen in digitale Technologien. Dem Antrag sind unter anderem Antragsformular, Übersicht der Pflegestandorte, Kopien der Versorgungsverträge, eine ausführliche Projektbeschreibung sowie ein detaillierter Ausgaben- und Finanzierungsplan und Angebotsvergleiche beizufügen. Fördergeber ist das Niedersächsische Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung, Abwicklung und Bewilligung erfolgen über das Landesamt für Soziales, Jugend und Familie.