Stärkung der Teilhabe älterer Menschen – gegen Einsamkeit und soziale Isolation
Zuschüsse für gemeinnützige Träger und kommunale Gebietskörperschaften zur Initiierung von Angeboten für Menschen ab 60 Jahren zur Vorbeugung von Einsamkeit und sozialer Isolation. Laufzeit der Projektförderung: 01.10.2022–31.12.2028.
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Förderkriterien
Förderziel
Die Förderung unterstützt innovative Netzwerkprojekte, um ungewollte Vereinsamung und soziale Isolation älterer Menschen ab 60 Jahren vorzubeugen und zu bekämpfen, ihre finanzielle Absicherung im Alter zu stärken sowie kommunale Teilhabestrukturen durch Beratungs-, Bildungs- und Begegnungsangebote nachhaltig zu verbessern.
Förderfähige Ausgaben
- Direkte Personalausgaben
- Honorare
- Restkostenpauschale
Nicht förderfähige Ausgaben
- Rückwirkende Kosten
- Honorare an Vorstandsmitglieder und Geschäftsführungen
Antragsberechtigt
- Öffentliche Einrichtungen
- Gemeinnützige Organisationen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Zugehörigkeit als gemeinnütziger Träger der Freien Wohlfahrtspflege oder kommunale Gebietskörperschaft
- Nachweis fachlich-inhaltlicher und administrativer Befähigung
- Sicherstellung der Gesamtfinanzierung inklusive Eigenanteil
- Vorlage von Kooperationsvereinbarungen mit mindestens zwei Partnern
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Interessenbekundung/Antrag über Z-EU-S
- Nachweis fachlich-inhaltlicher und administrativer Befähigung
- Finanzierungsplan mit Eigenanteilsnachweis
- Kooperationsvereinbarungen mit mindestens zwei Partnern
Bewertungskriterien
- Innovationsgehalt der Maßnahme
- Beitrag zur Vermeidung von Einsamkeit und Isolation
- Auswirkungen auf kommunale Teilhabestrukturen
- Nachhaltigkeit der regionalen Netzwerke
Beschreibung
Mit bundesweiten Zuschüssen fördert das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend innovative Netzwerkprojekte zur Vorbeugung und Bekämpfung von Einsamkeit und sozialer Isolation bei Menschen ab 60 Jahren. Antragsberechtigt sind gemeinnützige Träger:innen der Freien Wohlfahrtspflege sowie Gemeinden, Landkreise, kreisfreie Städte und Bezirke. Ziel ist es, künftig tragfähige Strukturen für Beratung, Bildung und Begegnung aufzubauen, die sowohl digitale Kompetenzen stärken als auch intergenerationelle Kooperation fördern. Ergänzende Beratungsangebote tragen zudem dazu bei, finanzielle Absicherung im Alter zu verbessern und ältere Beschäftigte auf dem Arbeitsmarkt zu unterstützen. Kooperationen mit mindestens zwei Partner:innen aus Zivilgesellschaft und Kommune sichern die Nachhaltigkeit und Vernetzung vor Ort.
Während der Projektlaufzeit von Oktober 2022 bis Dezember 2028 können bis zu 119.000 € (starke Regionen) beziehungsweise 153.000 € (Übergangsregionen) pro Jahr beantragt werden. Die Fördersätze liegen je nach Region bei 70 % bis 90 % der zuwendungsfähigen Gesamtkosten. Abgedeckt werden direkte Personalkosten, Honorare und eine Kostenpauschale für Sachausgaben. Bewertet wird anhand des Innovationsgehalts, des Beitrags zur Vermeidung von Einsamkeit, der Auswirkungen auf kommunale Teilhabestrukturen sowie der Nachhaltigkeit regionaler Netzwerke. Die Interessenbekundungs- und Antragsphase ist bereits abgeschlossen; eine Bewerbung ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich.