Stärkung der wirtschaftsnahen außeruniversitären Forschungsinfrastruktur
Zuschüsse für den Ausbau und die Modernisierung außUniversitärer Forschungsinfrastruktur in Niedersachsen. Antragstellung laufend möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Stärkung und Modernisierung der wirtschaftsnahen außeruniversitären Forschungsinfrastruktur in Niedersachsen zur Förderung von Innovation, Technologietransfer und regionaler Wertschöpfung.
Förderfähige Ausgaben
- Bauliche Maßnahmen
- Technische Ausstattung
- Labor- und Versuchstechnik
- IT-Infrastruktur
Nicht förderfähige Ausgaben
- Laufende Betriebskosten
- Personalkosten über Projektlaufzeit hinaus
- Rückwirkende Ausgaben
Antragsberechtigt
- Öffentliche Einrichtungen
- Bildungseinrichtungen
- Unternehmen
- Gemeinnützige Organisationen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Sitz oder Standort der Maßnahme in Niedersachsen
- Nachweis des Bedarfs an außeruniversitärer Forschungsinfrastruktur
- Erfüllung der Vorgaben der Richtlinie Forschungsinfrastruktur
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Antragsformular
- Projektbeschreibung
- Finanzierungs- und Kostenplan
- Nachweis über Standort und Trägerschaft
Bewertungskriterien
- Innovationsgehalt der Infrastruktur
- Wirtschaftlicher Nutzen für die Region
- Nachhaltigkeit und Betriebskonzept
Beschreibung
Die Förderung zielt darauf ab, die wirtschaftsnahe außeruniversitäre Forschungsinfrastruktur in Niedersachsen zukunftsfähig zu gestalten und regionalen Technologietransfer zu stärken. Träger:innen aus öffentlichen und privaten Bereichen, Bildungsinstitutionen sowie gemeinnützige Forschungseinrichtungen können laufend Zuschüsse für bauliche Maßnahmen, moderne Labor- und Versuchstechnik, IT-Infrastruktur und technische Ausstattungen beantragen. Voraussetzung ist ein nachgewiesener Bedarf am Standort in Niedersachsen sowie die Einhaltung der Vorgaben der Richtlinie Forschungsinfrastruktur. Auf diese Weise werden Innovationsprojekte nachhaltig unterstützt und die regionale Wertschöpfung durch verbesserten Wissensaustausch zwischen Forschung und Wirtschaft gefördert.
Gefördert werden Ausgaben für Neu- und Ausbau, Modernisierung sowie Ausstattung von Forschungsstätten außeruniversitärer Träger:innen. Nicht förderfähig sind rückwirkende Ausgaben, laufende Betriebskosten oder Personalkosten, die über den Projektzeitraum hinausgehen. Die Bewertung erfolgt nach Innovationsgehalt, wirtschaftlichem Nutzen für die Region sowie einem überzeugenden Nachhaltigkeits- und Betriebskonzept. Zur Antragstellung sind unter anderem ein ausgefülltes Antragsformular, eine detaillierte Projektbeschreibung, ein Finanzierungs- und Kostenplan sowie ein Nachweis über Standort und Trägerschaft einzureichen. Die Anträge können ganzjährig und ohne feste Frist bei der Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank) gestellt werden. Durch die passgenaue Förderung werden Standortvorteile gestärkt und die Forschungslandschaft in Niedersachsen langfristig vernetzt und weiterentwickelt.
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