Zuschuss

Stärkung des ökologischen Landbaus

Zuschuss für Öko-Kontrollkosten in Baden-Württemberg: 50 € je ha Acker- und Grünland, 150 € je ha Obst-, Wein- und Gemüsebau sowie Streuobst, 7,50 € je Bienenvolk. Anträge jährlich bis zum 15. September beim LVEO.

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
15.09.2025
Bewerbungslevel: Einfach
Region: Baden-Württemberg
Fördersumme: 50 € je ha Acker- und Grünland, 150 € je ha Obst- und Gemüsebau inkl. Streuobst, 7,50 € je Bienenvolk, maximal 275 € ...

Förderziel

Unterstützung der Einführung und Beibehaltung umweltschonender landwirtschaftlicher Produktionsmethoden durch Förderung der Kontrollen nach der Verordnung (EU) 2018/848.

Förderfähige Ausgaben

  • Kontrollkosten gemäß Verordnung (EU) 2018/848

Antragsberechtigt

  • Unternehmen
  • Privatpersonen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Kontrollvertrag mit zertifizierter Öko-Kontrollstelle für den Zeitraum 01.03. bis 31.12. des Förderjahres
  • Einhaltung der Verordnung (EU) 2018/848 nachzuweisen durch schriftliche Bescheinigung der Kontrollstelle
  • Keine gleichzeitige Förderung nach FAKT D2 – Ökolandbau
  • Mindest-Förderbetrag je Antrag 50 €
  • De-minimis-Erklärung beifügen

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Bescheinigung der Öko-Kontrollstelle
  2. Antragsformular
  3. De-minimis-Erklärung

Beschreibung

Das Programm Stärkung des ökologischen Landbaus in Baden-Württemberg richtet sich an landwirtschaftliche Betriebe aller Größen, gewerbliche Unternehmen und Privatpersonen, die ökologischen Landbau gemäß Verordnung (EU) 2018/848 betreiben. Im Fördergebiet Baden-Württemberg werden Maßnahmen im Bereich Landwirtschaft & Ländliche Entwicklung unterstützt. Durch die finanzielle Förderung von Kontrollkosten soll die Einführung und dauerhafte Beibehaltung umweltschonender Anbaumethoden gefördert und so ein aktiver Beitrag zum Klima- und Ressourcenschutz geleistet werden. Antragsberechtigt sind landwirtschaftliche Erzeuger:innen, Obst-, Wein- und Gemüsebaubetriebe sowie Halter:innen ökologischer Bienenvölker, sofern ein gültiger Kontrollvertrag mit einer zertifizierten Öko-Kontrollstelle nachgewiesen wird.

Gefördert werden Kontrollkosten als Festbetragsfinanzierung in Form eines Zuschusses: 50 € je Hektar Acker- und Grünland, 150 € je Hektar Obst-, Wein- und Gemüsebauflächen inklusive Streuobst sowie 7,50 € je Bienenvolk, maximal 275 € pro Jahr. Voraussetzung ist ein gültiger Kontrollvertrag mit einer zertifizierten Öko-Kontrollstelle für den Zeitraum 01.03. bis 31.12. sowie eine schriftliche Bescheinigung über die Einhaltung der Verordnung (EU) 2018/848. Mindestauszahlungssumme je Antrag beträgt 50 €, eine gleichzeitige Förderung nach FAKT D2 – Ökolandbau ist ausgeschlossen. Antragsformular, Bescheinigung und De-minimis-Erklärung sind vollständig bis zum 15. September eines Jahres beim Landesverband Erwerbsobstbau Baden-Württemberg e. V. (LVEO) einzureichen. Der LVEO beantragt dann die Mittel beim Regierungspräsidium Karlsruhe und leitet bewilligte Zuschüsse nach positiver Bescheidung umgehend an die Teilnehmenden weiter, um die langfristige Entwicklung des ökologischen Landbaus in der Region zu sichern.

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