Startfinanzierung 80
Zinsgünstiges Darlehen für Existenzgründer und junge Unternehmen in Baden-Württemberg mit 80 % Bürgschaftsübernahme durch die Bürgschaftsbank Baden-Württemberg. Meistergründungsprämie bis zu 10.000 € möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Unterstützung von Existenzgründern und jungen Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie Angehörigen der Freien Berufe in Baden-Württemberg bei Gründung, Übernahme oder Festigung ihrer betrieblichen Existenz durch zinsvergünstigte Darlehen mit bis zu 100 % Finanzierung.
Förderfähige Ausgaben
- Erwerb von Grundstücken und Gebäuden
- Bau- und Umbaumaßnahmen
- Betriebsausstattung (Maschinen, Einrichtungen, Fahrzeuge)
- Erwerb von Betriebsunternehmen oder Gesellschaftsanteilen
- Erstausstattung und Aufstockung von Waren-, Material- und Ersatzteillagern
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Nicht förderfähige Ausgaben
- Größere Vorhaben über 250.000 € pro Unternehmer
- Vorhaben außerhalb Baden-Württembergs
- Finanzierungen ohne Hausbank
- Immobilien oder Wirtschaftsgüter zur Vermietung an Betriebsgesellschaft
- Installation eigenständiger fossiler Heizkessel
Antragsberechtigt
- Existenzgründer/innen
- Unternehmen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Gründung oder Übernahme eines Unternehmens in Baden-Württemberg
- Jungunternehmen bzw. Freiberufler in den ersten 5 Jahren nach Gründung
- Unternehmensgröße gemäß EU-KMU-Definition
- Antrag über die Hausbank vor Vorhabensbeginn
- fachliche und kaufmännische Qualifikation und aktive Geschäftsführung (bei natürlichen Personen)
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Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Produktinformationsblatt
- Programmmerkblatt
- Antragsformular Startfinanzierung 80
- Anlage Meistergründungsprämie
- Abrufformular
- Verwendungsnachweis
Beschreibung
Die Startfinanzierung 80 stellt Existenzgründer:innen, Unternehmensnachfolger:innen, jungen Gewerbebetrieben und Freiberufler:innen in Baden-Württemberg ein besonders zinsgünstiges Darlehen zur Verfügung. Im Rahmen dieser Landesförderung können bis zu 100 % der förderfähigen Investitions- und Betriebskosten über die Hausbank finanziert werden; die Bürgschaftsbank Baden-Württemberg übernimmt hierfür 80 % der Ausfallbürgschaft. Das Programm richtet sich an Unternehmen in den ersten fünf Jahren nach Gründung sowie an Jungmeister:innen im Handwerk, die zusätzlich eine Meistergründungsprämie von bis zu 10.000 € als Tilgungszuschuss in Anspruch nehmen können. Eine Antragstellung ist fortlaufend möglich, sofern alle Voraussetzungen – darunter fachliche und kaufmännische Qualifikation, aktive Geschäftsführung und Firmensitz in Baden-Württemberg – erfüllt sind.
Gefördert werden Investitionen in Grundstücke und Gebäude, Bau- und Umbaumaßnahmen sowie Betriebsausstattung (Maschinen, Einrichtungen, Fahrzeuge) und Übernahmen von Betrieben oder Gesellschaftsanteilen. Auch Waren-, Material- und Ersatzteillager sowie notwendige Betriebsmittel wie Löhne, Mieten oder Markteinführungskosten können finanziert werden. Der Höchstbetrag liegt derzeit bei 150.000 € je Gründer:in bzw. 600.000 € je Unternehmen (ab 01.07.2025: 175.000 €/700.000 €). Ausgeschlossen sind größere Vorhaben über 250.000 € pro Unternehmer:in, Projekte außerhalb des Landes, Finanzierungen ohne Einbindung der Hausbank sowie bestimmte fossile Heizkesselinstallationen. Für die Beantragung sind u. a. das Produktinformationsblatt, Programmmerkblatt und Antragsformular der Startfinanzierung 80 sowie gegebenenfalls die Bestätigung der Handwerkskammer über die Meisterprüfung einzureichen. Nach positiver Förderzusage erfolgt die Auszahlung über die Hausbank ohne feste Fristen vor Beginn des Vorhabens.