Startförderung für Selbstständige
Zuschüsse für Menschen mit Behinderung zur Abgeltung der Gründungskosten einer selbstständigen Erwerbstätigkeit: bis zu 50% der nachweisbaren Kosten, maximal im Ausmaß der 100-fachen Ausgleichstaxe.
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Förderkriterien
Förderziel
Abgeltung der bei Gründung einer selbstständigen Erwerbstätigkeit anfallenden und nachweisbaren Kosten für Menschen mit Behinderung.
Förderfähige Ausgaben
- Nachweisbare Gründungskosten
Antragsberechtigt
- Existenzgründer/innen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Nachweis einer Behinderung
- Gründung einer selbstständigen Erwerbstätigkeit
Beschreibung
Die Startförderung für Selbstständige in Österreich unterstützt Bundesländer übergreifend Gründungsvorhabende mit Behinderung durch einen finanziellen Zuschuss. Ziel der Förderung ist die teilweise Abgeltung nachweisbarer Gründungskosten, wobei bis zu 50 % der Ausgaben übernommen werden – maximal im Umfang der hundertfachen Ausgleichstaxe gemäß § 9 Abs. 2 erster Satz BEinstG. Antragsberechtigt sind Personen, die eine selbstständige Erwerbstätigkeit aufnehmen und eine Behinderung nachweisen können. Die Förderquote ermöglicht eine spürbare Entlastung in der Vorgründungsphase und trägt zu einer barrierefreien beruflichen Teilhabe bei. Das Programm ist fortlaufend geöffnet und richtet sich speziell an Menschen mit Behinderung, um den finanziellen Aufwand für notwendige Ausgaben wie Ausstattung, Beratung oder Markteintrittskosten zu reduzieren.
Gefördert werden ausschließlich belegbare Aufwendungen, die im direkten Zusammenhang mit der Unternehmensgründung stehen. Voraussetzung für eine Zuwendung sind der Nachweis der Behinderung und der Nachweis der beabsichtigten selbstständigen Tätigkeit. Durch die Unterstützung leistet die Maßnahme einen Beitrag zu den Wirkungszielen der umfassenden, barrierefreien Teilhabe von Menschen mit Behinderungen in allen Lebensbereichen. Die Verwaltung erfolgt über das Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz. Interessierte Gründungsvorhabende finden alle relevanten Informationen zur Antragstellung und zu den rechtlichen Grundlagen im Rahmen der Richtlinie „Berufliche Teilhabe“ aufgeführt. Diese Förderung bietet eine wertvolle Entscheidungshilfe, um den Schritt in die Selbstständigkeit sicher und finanziell abgesichert zu gestalten.
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