Zuschuss

Stationäre Jugendhilfe / Wohngruppen (Elisabethheim Havetoft)

Aufnahme in stationäre Wohngruppen und Hilfen über Tag und Nacht nach §§ 34, 35a SGB VIII inkl. genehmigter Beschulung und vielfältiger Unterstützungsangebote. Aufnahmeanfragen sind jederzeit möglich, die Freiplatzliste wird regelmäßig geprüft.

Kinder und Jugendliche Soziales Bildung

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Einfach
Region: Schleswig-Holstein

Förderziel

Unterstützung von Kindern und Jugendlichen in besonderen Problemlagen durch stationäre Erziehungshilfe und Wohnangebote gem. SGB VIII, um Kindeswohlgefährdungen abzuwenden und individuelle Entwicklungsprozesse zu fördern.

Antragsberechtigt

  • Privatpersonen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Anordnung durch das zuständige Jugendamt gemäß §§ 34, 35a SGB VIII
  • Anfrage an die pädagogische Leitung des Elisabethheims Havetoft

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Verwaltungsakt / Eingliederungsbeschluss Jugendamt
  2. Schriftliche Aufnahmeanfrage

Bewertungskriterien

  • Verfügbarkeit freier Plätze
  • Dringlichkeit und Sozialdiagnose gem. Jugendhilfeplanung

Beschreibung

Die Stationäre Jugendhilfe in den Wohngruppen des Elisabethheims Havetoft richtet sich an Kinder und Jugendliche ab etwa sechs Jahren bis hin zu jungen Volljährigen – darunter auch unbegleitete minderjährige Flüchtlinge –, die aufgrund sozialer, geistiger oder körperlicher Beeinträchtigungen besondere Unterstützung benötigen. Im Rahmen von Hilfen über Tag und Nacht nach §§ 34 und 35a SGB VIII werden genehmigte Beschulungsangebote und ein vielseitiges pädagogisches Begleitprogramm bereitgestellt. Auf einem weitläufigen Gelände mit ökologischem Landwirtschaftsbetrieb, Therapie- und Freizeiteinrichtungen ermöglichen differenzierte Gruppenstrukturen altersgerechte Förderung und individuelle Entwicklungsprozesse. Ziel ist die Prävention von Kindeswohlgefährdungen durch eine engmaschige Betreuung in familienähnlichen Strukturen und die Begleitung auf dem Weg zu mehr Selbstständigkeit und Lebenskompetenz.

Die Vergabe von Plätzen erfolgt kontinuierlich in Form eines Zuschusses für privat zu stellende Anordnungen des zuständigen Jugendamts. Zuwendungsvoraussetzungen sind ein rechtskräftiger Eingliederungsbeschluss gemäß §§ 34, 35a SGB VIII sowie eine formelle Aufnahmeanfrage an die pädagogische Leitung. Die Freiplatzliste wird regelmäßig geprüft, sodass auch bei scheinbar belegten Wohngruppen Nachfragen lohnenswert sind. Bewertungskriterien umfassen die Verfügbarkeit offener Plätze sowie die Dringlichkeit der Hilfeleistung auf Basis der Jugendhilfeplanung und Sozialdiagnose. Da Aufträge laufend entgegengenommen werden, können Anfragen jederzeit gestellt werden, um Kindern und Jugendlichen in schwierigen Lebenslagen zeitnah passende Unterbringungs- und Fördermöglichkeiten zu eröffnen.

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