Sternchenfänger – Einzelfallhilfen
Einzelfallhilfen für benachteiligte Kinder mit Herzenswünschen; Anträge ganzjährig möglich bei der Stiftung Christoph Sonntag.
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Förderkriterien
Förderziel
Mit dem Projekt „Sternchenfänger“ erfüllt die Stiftung Christoph Sonntag Herzenswünsche von benachteiligten Kindern, die aufgrund von Armut, Krankheit oder körperlichen bzw. geistigen Einschränkungen nicht aus eigener Kraft verwirklicht werden können, und schenkt ihnen Glücksmomente, Hoffnung und Zuversicht.
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Nachweis über die benachteiligende Lebenssituation (z. B. Sozialleistungsbescheid)
- Schwerbehindertenausweis oder Pflegegradnachweis bei Vorliegen einer Behinderung
- Ärztliche Bescheinigungen oder sonstige Nachweise zur aktuellen Lebenssituation
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Ausgefülltes Antragsformular
- Sozialleistungsbescheid
- Schwerbehindertenausweis
- Pflegegradnachweis
- Ärztliche Bescheinigungen
- Sonstige Nachweise zur aktuellen Lebenssituation
Beschreibung
Das bundesweit tätige Förderprogramm der Stiftung Christoph Sonntag richtet sich an privat berechtigte Antragstellende, die benachteiligte Kinder unterstützen möchten. Mit „Sternchenfänger – Einzelfallhilfen“ werden Herzenswünsche von Minderjährigen erfüllt, die aufgrund von Armut, Krankheit oder körperlichen wie geistigen Einschränkungen nicht aus eigener Kraft realisiert werden können. Durch eine individuelle Zuschussvergabe schenkt das Projekt wertvolle Glücksmomente und stärkt zugleich das Selbstvertrauen der jungen Teilnehmer:innen. Die fortlaufende Vergabe ermöglicht es, Anträge ganzjährig einzureichen und flexibel auf unterschiedliche Lebenssituationen einzugehen. Jedes Wunschprojekt steht dabei für individuelle Förderung, gemeinsamen Zusammenhalt und eine nachhaltige Wirkung im sozialen Umfeld.
Für eine erfolgreiche Antragstellung sind verschiedene Nachweise erforderlich, die den jeweiligen Unterstützungsbedarf dokumentieren: Ein ausgefülltes Antragsformular bildet die Grundlage. Zusätzlich sind ein Sozialleistungsbescheid, der Schwerbehindertenausweis oder ein Pflegegradnachweis sowie ärztliche Bescheinigungen oder andere Nachweise zur aktuellen Lebenssituation einzureichen. Die erziehungsberechtigten Eltern bzw. Familien tragen gemeinsam Sorge dafür, alle Unterlagen vollständig vorzulegen. Nach positiver Prüfung setzt das Team der Stiftung alles daran, den Wunsch direkt umzusetzen und dem Kind neue Hoffnung zu schenken. Interessent:innen finden das Antragsformular sowie weitere Informationen auf der Website der Stiftung Christoph Sonntag und können sich jederzeit über die geltenden Zuwendungsvoraussetzungen informieren.
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