StifterRente – Stiftung Lebenshilfe Zollernalb
Modell zur Altersversorgung durch Hausverrentung im Zollernalbkreis: Verkauf von Wohneigentum gegen lebenslanges Wohnrecht und Zahlungen. Information und Beratung jederzeit möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Das Programm ermöglicht älteren Immobilieneigentümern im Zollernalbkreis, ihre Altersversorgung zu verbessern, indem sie ihr Wohneigentum an die Stiftung Lebenshilfe Zollernalb übertragen und dabei ein lebenslanges Wohnrecht sowie Einmal- und/oder laufende Zahlungen erhalten.
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Eigentum an einer selbstgenutzten Immobilie im Zollernalbkreis
- Personen im Rentenalter
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Verkehrswertgutachten
- Grundbuchauszug
- Personalausweis
Bewertungskriterien
- Alter der bisherigen Eigentümer
- Verkehrswert der Immobilie
Beschreibung
Die StifterRente der Stiftung Lebenshilfe Zollernalb stellt ein innovatives Modell der Altersversorgung im Zollernalbkreis (Baden-Württemberg) dar. Ältere Immobilieneigentümer:innen können ihr selbstgenutztes Wohneigentum gegen ein lebenslanges Wohnrecht sowie Einmal- und/oder laufende Zahlungen an die Stiftung übertragen, ohne aus dem vertrauten Zuhause ausziehen zu müssen. Das Angebot richtet sich ausschließlich an privatberechtigte Personen im Rentenalter mit einer Immobilie im Fördergebiet und verbindet regionale Nachhaltigkeit mit sozialer Sinnstiftung. Die Höhe des Kaufpreises bemisst sich am Verkehrswertgutachten eines öffentlich bestellten, vereidigten Immobiliensachverständigen sowie am Alter der bisherigen Eigentümer:innen zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses.
Die Antragstellung ist ganzjährig möglich; als Bewerbungsunterlagen werden ein aktuelles Verkehrswertgutachten, ein Grundbuchauszug und ein Personalausweis benötigt. Bei der Bewertung spielen das Alter der Antragstellenden und der Verkehrswert der Immobilie eine zentrale Rolle. Die StifterRente verbessert nicht nur die Liquidität im dritten Lebensabschnitt, indem sie Zinsen, Tilgungen und Instandhaltungskosten reduziert, sondern schafft gleichzeitig einen dauerhaften Beitrag zur regionalen Infrastruktur und zur finanziellen Zukunftssicherung gemeinnütziger Angebote für Menschen mit Behinderung. Interessierte können sich jederzeit umfassend informieren und eine persönliche Beratung in Anspruch nehmen, um die individuelle Förderoption bedarfsgerecht zu gestalten.
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