Zuschuss

Stiftung Familiennetzwerk Harz

Jugendhilfe und Wohlfahrtspflege für alleinerziehende Eltern sowie junge Mütter und Väter im Landkreis Harz. Unterstützung bei Daseinssicherung, Ausbildung und Erziehung. Anträge jederzeit möglich.

Soziales Kinder und Jugendliche

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Einfach
Region: Sachsen-Anhalt
Fördersumme: bis zu 10.000 € pro Jahr

Förderziel

Zweck der Stiftung ist die Jugendhilfe und Wohlfahrtspflege durch Unterstützung von alleinerziehenden Eltern und jungen Müttern/Vätern nach der Geburt in den Bereichen Daseinssicherung, Ausbildungsförderung und Erziehung ihrer Kinder. Die Stiftung arbeitet hierzu mit Jugendämtern, Gesundheitsämtern und dem Netzwerk Frühe Hilfen im Landkreis Harz zusammen.

Antragsberechtigt

  • Privatpersonen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Wohnsitz im Landkreis Harz
  • Alleinerziehende Mutter oder Vater bzw. junge Eltern nach der Geburt eines Kindes
  • Nachweis der Notwendigkeit der Unterstützung

Beschreibung

Die Stiftung Familiennetzwerk Harz stärkt junge Eltern im Landkreis Harz, indem sie bedarfsgerechte Zuschüsse zur Jugendhilfe und Wohlfahrtspflege bereitstellt. Im Fokus stehen dabei die Daseinssicherung, Ausbildungsförderung und Erziehung ihrer Kinder. Gemeinsam mit Jugendämtern, Gesundheitsämtern und dem Netzwerk Frühe Hilfen werden geeignete Empfänger:innen identifiziert, um passgenaue Unterstützung zu ermöglichen. Die gemeinnützige Verbrauchsstiftung wird von der Stiftergemeinschaft im Harz treuhänderisch verwaltet und stellt jährlich bis zu 10.000 € zur Verfügung. Die Vergabe erfolgt auf Basis der Stiftungssatzung, die eine nachhaltige Förderung sicherstellt und gleichzeitig transparent über Jahresberichte Rechenschaft ablegt.

Gefördert werden alleinerziehende Elternteile sowie junge Mütter und Väter nach der Geburt eines Kindes, die ihren Lebensunterhalt sichern, eine Ausbildung absolvieren oder die Erziehung ihrer Kinder aktiv gestalten möchten. Voraussetzung ist der Wohnsitz im Landkreis Harz und der Nachweis der finanziellen Notwendigkeit. Anträge können fortlaufend eingereicht werden; es bestehen keine festen Fristen. Private Antragsteller:innen reichen ihre Unterlagen direkt bei der Stiftergemeinschaft im Harz ein. Durch diese kontinuierliche Fördermöglichkeit eröffnet sich jungen Familien ein verlässliches Netzwerk aus Fachbehörden und sozialen Partner:innen, das den Start ins Familienleben nachhaltig erleichtert und den persönlichen Entwicklungsweg unterstützt.

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