Stiftungsfahrzeug (Kfz-Nutzung) der Teichland-Stiftung
Überlassung eines Stiftungsfahrzeugs (Mercedes V-Klasse) für Vereins- und Ehrenamtsaktivitäten in der Region Neuendorf/Bärenbrück. Antrag spätestens 7 Werktage vor Nutzung möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Bereitstellung eines Kraftfahrzeugs zur Unterstützung ehrenamtlicher Vereinsaktivitäten und zur Stärkung des bürgerlichen Engagements in der Region Teichland.
Antragsberechtigt
- Interessenverbände und sonstige Vereine
- Gemeinnützige Organisationen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Antrag spätestens 7 Werktage vor der gewünschten Nutzungsbeginnsfrist einreichen
- Sitz und Tätigkeitsschwerpunkt im Amt Peitz, Landkreis Spree-Neiße oder kreisfreie Stadt Cottbus
- Fahrer muss seit mind. 3 Jahren Führerschein besitzen und mindestens 23 Jahre alt sein
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Antrag zur Kfz-Nutzung
- Ausgefüllter Überlassungsvertrag
- Einwilligung Datenschutz bei Kfz-Nutzung
- Kopie des Führerscheins
Bewertungskriterien
- Verfügbarkeit des Fahrzeugs
- Fristgerechte Antragseinreichung
- Eignung des Nutzungszwecks
Beschreibung
Die Teichland-Stiftung stellt gemeinnützigen Vereinen und Interessenverbänden im Amt Peitz, im Landkreis Spree-Neiße sowie in der kreisfreien Stadt Cottbus kostenfrei ein modernes Stiftungsfahrzeug (Mercedes V-Klasse, 8 Sitzplätze, Automatik) für ehrenamtliche Aktivitäten zur Verfügung. Mit diesem Einsatz soll das bürgerschaftliche Engagement in Brandenburg nachhaltig gestärkt, der gesellschaftliche Zusammenhalt gefördert und die Mobilität gemeinwohlorientierter Organisationen verbessert werden. Die Überlassung erfolgt flexibel und bedarf keiner Förderquote, da der Zuschuss 100 % der Nutzungskosten abdeckt. Die Bereitstellung des Fahrzeugs unterstützt insbesondere Projekte in den Förderfeldern „Engagement für Demokratie“, „Infrastruktur & Städtebau“, „Arbeit & Soziales“ sowie in übergreifenden Initiativen zur Stärkung des Gemeinwesens.
Interessierte Organisationen können die Nutzung des Stiftungsfahrzeugs mit einem formlosen Antrag bis spätestens sieben Werktage vor dem gewünschten Starttermin beantragen. Voraussetzung ist ein gültiger Führerschein (Mindestens drei Jahre im Besitz, Fahrer:innen ab 23 Jahren) sowie ein schriftlich ausgefüllter Überlassungsvertrag und eine Einwilligungserklärung zum Datenschutz bei Kfz-Nutzung. Zur Antragstellung sind zudem Kopien des Führerscheins und ein Verwendungsnachweis nach Abschluss der Maßnahme einzureichen. Die Stiftung prüft Anträge auf Verfügbarkeit, fristgerechte Einreichung und Zweckmäßigkeit des gewünschten Einsatzes. Nach positiver Entscheidung kann das Fahrzeug direkt beim Sitz der Stiftung abgeholt und anschließend ebenso an den Verein zurückgegeben werden. Durch diese unkomplizierte Förderung erhalten gemeinnützige Initiativen in Neuendorf und Bärenbrück eine attraktive Möglichkeit, ihre Vereinsaktivitäten vor Ort effizient und ressourcenschonend umzusetzen.
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