Stiftungsfall-Unterstützung (kostenfreie Unterbringung) – Stiftung der Deutschen Polizeigewerkschaft
Unterstützung für Betroffene aus der in der Satzung definierten Zielgruppe nach Schicksalsschlägen (dienstlich oder privat) durch kostenfreie Bereitstellung von Appartements, Wohnungen und Häusern in drei Stiftungshäusern zur Regeneration.
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Förderkriterien
Förderziel
Unterstützung durch Naturalleistungen wie kostenfreie Bereitstellung von Appartements, Wohnungen und Häusern in den DPolG-Stiftungshäusern zur psychischen und physischen Regeneration von Beschäftigten und Versorgungsempfängern der Polizei sowie Angehörigen anderer Sicherheitsbehörden und deren Hinterbliebenen nach traumatischen Erlebnissen.
Förderfähige Ausgaben
- Unterbringung in Stiftungshäusern
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Zugehörigkeit zur in der Stiftungssatzung definierten Zielgruppe (Beschäftigte und Versorgungsempfänger der Polizei sowie Angehörige anderer Sicherheitsbehörden und deren Hinterbliebene)
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Ausgefülltes Antragsformular "Stiftungsfall"
- Bestätigung durch gewerkschaftlichen Funktionsträger, Personalrat oder Dienstvorgesetzten
Beschreibung
Die Stiftungsfall-Unterstützung der Stiftung der Deutschen Polizeigewerkschaft bietet bundesweit kostenfreie Unterbringung zur psychischen und physischen Regeneration nach traumatischen Ereignissen. Interessierte aus der in der Stiftungssatzung definierten Zielgruppe – dazu zählen Beschäftigte und Versorgungsempfänger:innen der Polizei sowie Angehörige anderer Sicherheitsbehörden (z. B. Berufsfeuerwehren, Rettungsdienste, Justizvollzug) und deren Hinterbliebene – können Appartements, Wohnungen und Häuser in den drei DPolG-Stiftungshäusern am Sylvensteinsee, im Luftkurort Lenggries und am Walchensee nutzen. Diese Naturalleistungen dienen dazu, in idyllischer Umgebung Kraft zu schöpfen und seelische Wunden zu heilen. Da die Plätze fortlaufend vergeben werden, besteht jederzeit die Möglichkeit einer Buchung, sofern die Unterkünfte nicht für akute Stiftungsfälle reserviert sind.
Für eine Förderung ist die Zugehörigkeit zur genannten Zielgruppe Voraussetzung. Der Antrag wird über ein ausgefülltes Formular „Stiftungsfall“ gestellt und benötigt eine Bestätigung durch einen gewerkschaftlichen Funktionsträger, den Personalrat oder das Dienstvorgesetztengremium. Da die Unterstützung als Zuschuss in Form von Naturalleistungen erfolgt, entstehen keine finanziellen Kosten für die Unterkunft. Die Stiftung der Deutschen Polizeigewerkschaft verfolgt damit das Ziel, die Einsatzfähigkeit hilfesuchender Personen nachhaltig zu erhalten und ihre psychische Stabilität zu fördern. Regelmäßig eingehende Spenden sichern die Verfügbarkeit der Stiftungshäuser, sodass Betroffene aus den Blaulichtberufen und dem Justizvollzug ganzjährig von diesem Angebot profitieren können.
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