Stiftungsfonds Wolfgang Winkelmann – Förderung für Menschen mit Hörschädigungen
Der Stiftungsfonds Wolfgang Winkelmann fördert gehörgeschädigte Kinder und Jugendliche in Berlin und Brandenburg durch Zuschüsse für Einzelmaßnahmen wie schulische, berufliche und ärztliche Maßnahmen.
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Förderkriterien
Förderziel
Der Fonds dient der Förderung und Unterstützung benachteiligter, gehörgeschädigter Kinder und Jugendlicher in Berlin und Brandenburg. Die Förderung umfasst schulische und berufliche Ausbildung, Freizeitprojekte sowie spezielle ärztliche Maßnahmen und legt den Schwerpunkt auf Einzelmaßnahmen.
Förderfähige Ausgaben
- Zuschüsse zu Schulausflügen
- Zuschüsse zu Klassenfahrten
- Lernmittel
- Technische Lernhilfen
- Freizeitprojekte
- Mehr anzeigen
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Nachweis der Hörschädigung des Kindes
- Wohnsitz in Berlin oder Brandenburg
- Antrag für Einzelmaßnahme zugunsten eines gehörgeschädigten Kindes
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Projektbeschreibung
- Nachweis der Hörschädigung
- Kostenaufstellung (Muster-Kalkulation)
- Bankverbindung
Beschreibung
Der Stiftungsfonds Wolfgang Winkelmann eröffnet gehörgeschädigten Kindern und Jugendlichen aus Berlin und Brandenburg besondere Förderchancen. Ins Leben gerufen von der Bürgerstiftung Berlin im Jahr 2019, richtet sich der Fonds gezielt an junge Menschen aus benachteiligten Verhältnissen. Mit einem Stiftungskapital von 200.000 € werden Einzelmaßnahmen unterstützt, die schulische und berufliche Ausbildung, Freizeitprojekte sowie speziell ärztliche Eingriffe umfassen. Ziel der Initiative ist es, Familien bei der Teilhabe am Bildungs- und gesellschaftlichen Leben zu entlasten und hörgeschädigten Nachwuchskräften effektive Lernhilfen zu ermöglichen.
Gefördert werden Zuschüsse zu Schulausflügen und Klassenfahrten, Lernmittel sowie technische Hilfsmittel und Freizeitangebote. Auch orthopädische und audiologische Maßnahmen können eine Unterstützung erhalten. Förderfähig sind Privatpersonen mit Wohnsitz in Berlin oder Brandenburg und nachgewiesener Hörschädigung des Kindes. Ein formloser Antrag für die gewünschte Einzelmaßnahme wird jederzeit entgegengenommen – das Verfahren erfordert eine Projektbeschreibung, einen Kostenplan (Muster-Kalkulation im Excel-Format) sowie den Nachweis der Hörschädigung und die Bankverbindung. Dank des unbefristeten Antragsfensters können Förderanträge flexibel gestellt und rasch entschieden werden. Der Wolfgang Winkelmann Fonds steht als Leuchtturmprojekt für mehr Chancengleichheit und individuelle Förderung junger Menschen mit Hörbeeinträchtigung.
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