Beteiligung

Stille Beteiligungen – Finanzierung von Innovationen und Unternehmensnachfolgen

Stille Beteiligungen in der Steiermark: Projektfinanzierung für innovative Investitionen, F&E-Aktivitäten und Unternehmensnachfolgen als nachrangige stille Beteiligung bis 1,5 Mio. €; Anträge möglich bis 30.06.2027.

Unternehmensfinanzierung

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
01.01. - 30.06.2027
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Steiermark
Unternehmensgröße: Alle Unternehmensgrößen
Fördersumme: 250.000 € bis 1.500.000 € als stille Beteiligung

Förderziel

Projektfinanzierung in Form einer nachrangig typischen oder atypischen stillen Beteiligung für innovative Investitionen, Forschungs- und Entwicklungsvorhaben, Unternehmensnachfolgen, Markterschließung und projektbezogenen Working-Capital-Bedarf.

Förderfähige Ausgaben

  • Investitionen mit Innovationsgehalt
  • Forschungs- und Entwicklungsvorhaben
  • Markterschließung und Vertriebsaufbau
  • Projektbezogener Working-Capital-Bedarf
  • Betriebsübernahmen

Antragsberechtigt

  • Unternehmen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Unternehmen aus dem industriell-gewerblichen Sektor bzw. unternehmensbezogene Dienstleistungsbetriebe unabhängig von der Unternehmensgröße
  • Etabliertes Geschäftsmodell mit positiven Betriebsergebnissen und ohne Reorganisationsbedarf
  • Ausfinanzierung des Projekts muss sichergestellt sein
  • Finanzierungsantrag muss vor Beginn des Projekts eingereicht werden

Beschreibung

Stille Beteiligungen – Finanzierung von Innovationen und Unternehmensnachfolgen bietet in der Steiermark eine nachrangige stille Beteiligung von 250.000 € bis 1.500.000 € zur Projektfinanzierung für Unternehmen. Gefördert werden Investitionen mit Innovationsgehalt, Forschungs- und Entwicklungsprojekte, Unternehmensnachfolgen, Markterschließung sowie projektbezogener Working-Capital-Bedarf. Antragsberechtigt sind Betriebe aus dem industriell-gewerblichen Sektor oder unternehmensbezogene Dienstleistungsunternehmen jeder Größenklasse mit einem etablierten Geschäftsmodell und nachweislich positiven Betriebsergebnissen. Voraussetzung ist eine gesicherte Ausfinanzierung des Vorhabens sowie die Einreichung des Finanzierungsantrags vor Projektbeginn. Die Förderung ist gültig von 01.01.2024 bis 30.06.2027 und unterstützt nachhaltig die Liquidität und Wachstumspotenziale regionaler Unternehmen.

Durch die stille Beteiligung wird nicht nur Eigenkapital gestärkt, sondern auch unternehmerische Flexibilität gefördert. Die Förderung zielt darauf ab, Innovationskraft und Wettbewerbsfähigkeit in der Region zu steigern und Betriebsübergaben reibungslos zu gestalten. Interessierte Unternehmen finden klare Fördervoraussetzungen und eine praxisorientierte Begleitung bei der Umsetzung zukunftsweisender Projekte. Dieser Finanzierungsmix aus Risikokapital und Beratung ermöglicht langfristige Entwicklungs- und Markterschließungsstrategien. Die Initiative lädt dazu ein, ambitionierte Vorhaben jetzt finanziell abzusichern und aktiv zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Steiermark beizutragen.

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