Zuschuss

Stipendien (Ausbildungsstipendien) der Günter-Neumann-Stiftung

Teilweise rückzahlbare Ausbildungsstipendien für Studierende des Studiengangs Musical/Chanson/Song an der Universität der Künste Berlin und seit 2023 auch für Studierende der Hochschule für Schauspielkunst Ernst Busch mit Schwerpunkt musikalische Bildung.

Bildung Kultur Musik

Entdecke dein Potenzial mit KI-Unterstützung

  • Finde heraus, ob diese Förderung zu deinem Vorhaben passt
  • Entwickle deinen Antrag gemeinsam mit KI
  • Lass dich mit vielen weiteren passenden Förderungen matchen

Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Berlin

Förderziel

Förderung der künstlerischen Ausbildung junger Studierender im Fach Musical/Chanson/Song an der Universität der Künste Berlin sowie der Ausbildung von Schauspielstudierenden mit Schwerpunkt musikalische Bildung an der Hochschule für Schauspielkunst Ernst Busch bis zum Studienabschluss.

Förderfähige Ausgaben

  • Ausbildungs- und Lebenshaltungskosten

Antragsberechtigt

  • Privatpersonen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Immatrikulation im Studiengang Musical/Chanson/Song an der UdK Berlin oder Schwerpunkt musikalische Bildung an der Hochschule für Schauspielkunst Ernst Busch
  • Empfehlung durch die betreuenden Hochschullehrer

Bewertungskriterien

  • Qualität der künstlerischen Eignung
  • Empfehlung der Hochschullehrenden

Beschreibung

Die Günter-Neumann-Stiftung vergibt kontinuierlich teilweise rückzahlbare Ausbildungsstipendien für Studierende des Studiengangs Musical/Chanson/Song an der Universität der Künste Berlin sowie seit 2023 für Studierende der Hochschule für Schauspielkunst Ernst Busch mit Schwerpunkt musikalische Bildung. Das Programm zielt darauf ab, vielversprechende künstlerische Talente während ihrer künstlerischen Ausbildung zu unterstützen und einen Beitrag zur Förderung von Musik, Kultur und Medien in Berlin zu leisten. Die Zuschüsse können Aus- und Weiterbildungskosten ebenso wie Lebenshaltungskosten abdecken und reichen über den gesamten Studienzeitraum bis zum erfolgreichen Abschluss. Es handelt sich um eine offen ausgeschriebene Fördermöglichkeit, bei der eine fortlaufende Antragstellung ohne feste Fristen möglich ist.

Voraussetzung für eine Förderzusage ist die Immatrikulation in den genannten Studiengängen sowie eine Empfehlung durch die betreuenden Hochschullehrenden. Die Auswahl erfolgt auf Basis der künstlerischen Eignung der Bewerber:innen, die in Arbeitsproben oder Vorspielsituationen beurteilt wird, sowie durch die Qualität der Hochschulreferenz. Die unkomplizierte Antragstellung ermöglicht eine flexible Planung künstlerischer Projekte und fördert den intensiven Austausch zwischen Stifter:innen und Lehrenden. Junge Talente erhalten so eine verlässliche finanzielle und ideelle Unterstützung, um sich voll auf ihre musikalische und darstellerische Ausbildung zu konzentrieren und den Weg in die professionelle Bühnenwelt zu ebnen.

Antrag starten →

Bereit, deine Förderung zu sichern?

Registriere dich jetzt und lass dich von unserer KI durch den Antragsprozess begleiten – von der Eignungsprüfung bis zum fertigen Antrag.