Stipendien (Ausbildungsstipendien) der Günter-Neumann-Stiftung
Teilweise rückzahlbare Ausbildungsstipendien für Studierende des Studiengangs Musical/Chanson/Song an der Universität der Künste Berlin und seit 2023 auch für Studierende der Hochschule für Schauspielkunst Ernst Busch mit Schwerpunkt musikalische Bildung.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung der künstlerischen Ausbildung junger Studierender im Fach Musical/Chanson/Song an der Universität der Künste Berlin sowie der Ausbildung von Schauspielstudierenden mit Schwerpunkt musikalische Bildung an der Hochschule für Schauspielkunst Ernst Busch bis zum Studienabschluss.
Förderfähige Ausgaben
- Ausbildungs- und Lebenshaltungskosten
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Immatrikulation im Studiengang Musical/Chanson/Song an der UdK Berlin oder Schwerpunkt musikalische Bildung an der Hochschule für Schauspielkunst Ernst Busch
- Empfehlung durch die betreuenden Hochschullehrer
Bewertungskriterien
- Qualität der künstlerischen Eignung
- Empfehlung der Hochschullehrenden
Beschreibung
Die Günter-Neumann-Stiftung vergibt kontinuierlich teilweise rückzahlbare Ausbildungsstipendien für Studierende des Studiengangs Musical/Chanson/Song an der Universität der Künste Berlin sowie seit 2023 für Studierende der Hochschule für Schauspielkunst Ernst Busch mit Schwerpunkt musikalische Bildung. Das Programm zielt darauf ab, vielversprechende künstlerische Talente während ihrer künstlerischen Ausbildung zu unterstützen und einen Beitrag zur Förderung von Musik, Kultur und Medien in Berlin zu leisten. Die Zuschüsse können Aus- und Weiterbildungskosten ebenso wie Lebenshaltungskosten abdecken und reichen über den gesamten Studienzeitraum bis zum erfolgreichen Abschluss. Es handelt sich um eine offen ausgeschriebene Fördermöglichkeit, bei der eine fortlaufende Antragstellung ohne feste Fristen möglich ist.
Voraussetzung für eine Förderzusage ist die Immatrikulation in den genannten Studiengängen sowie eine Empfehlung durch die betreuenden Hochschullehrenden. Die Auswahl erfolgt auf Basis der künstlerischen Eignung der Bewerber:innen, die in Arbeitsproben oder Vorspielsituationen beurteilt wird, sowie durch die Qualität der Hochschulreferenz. Die unkomplizierte Antragstellung ermöglicht eine flexible Planung künstlerischer Projekte und fördert den intensiven Austausch zwischen Stifter:innen und Lehrenden. Junge Talente erhalten so eine verlässliche finanzielle und ideelle Unterstützung, um sich voll auf ihre musikalische und darstellerische Ausbildung zu konzentrieren und den Weg in die professionelle Bühnenwelt zu ebnen.
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