Stipendien der Renovabis-Stiftung (Studien- und Ausbildungsbeihilfen)
Renovabis vergibt Stipendien für Auslandsstudien, Weiterbildungen und Sprachkurse an Priester, Priesteramtskandidaten, Ordensleute und Laien aus Mittel-, Ost- und Südosteuropa (inkl. Kaukasus/Zentralasien). Empfehlung durch zuständige kirchliche Stellen erforderlich, Antragsfrist in der Regel 31. März.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung von Auslandsstudien, Fort- und Weiterbildungen sowie Sprachkursen zur Qualifizierung für kirchliche Dienste in den Heimatdiözesen bzw. Orden von Priester:innen, Ordensangehörigen und Laien aus Mittel-, Ost- und Südosteuropa, dem Kaukasus und Zentralasien.
Förderfähige Ausgaben
- Studiengebühren
- Lebenshaltungskosten
Nicht förderfähige Ausgaben
- Reisekosten
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Empfehlung durch den Bischof der Heimatdiözese oder die Provinzoberin/den Provinzoberen
- Herkunft und Tätigkeit in Mittel-, Ost- oder Südosteuropa, Kaukasus bzw. Zentralasien
- Antragstellung durch kirchliche Institutionen bzw. mit kirchlicher Projektträgerschaft
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Antragsformular
- Kurzlebenslauf
- Empfehlungsschreiben des Bischofs bzw. der Provinzoberin
- Abiturzeugnis bzw. Nachweise früherer Studienabschnitte
- Sprachzertifikate
- Institutionelles Schutzkonzept
- Unbedenklichkeitserklärung
- Motivationsschreiben bzw. Projektskizze
Bewertungskriterien
- Wissenschaftliche Eignung
- Bezug zum kirchlichen Dienst im Heimatland
- Empfehlung durch kirchliche Autoritäten
Beschreibung
Die Renovabis-Stiftung fördert mit ihren Studien- und Ausbildungsbeihilfen gezielt Priester:innen, Priesteramtskandidat:innen, Ordensangehörige und Laien aus Mittel-, Ost- und Südosteuropa sowie dem Kaukasus und Zentralasien. Das Programm unterstützt Auslandsstudien, berufliche Fort- und Weiterbildungen sowie ausgewählte Sprachkurse, um die Qualifikation für kirchliche Dienste in den Heimatdiözesen oder Orden zu stärken. Gefördert werden dabei insbesondere Studiengebühren und angemessene Lebenshaltungskosten; Reisekosten sind ausgenommen. Voraussetzung für eine Förderung ist die Empfehlung durch die zuständigen kirchlichen Autoritäten – etwa den Bischof der Heimatdiözese oder die Provinzoberin/den Provinzoberen – sowie die Antragstellung über eine kirchliche Institution als Trägerin.
Die Auswahl erfolgt nach wissenschaftlicher Eignung, klarem Bezug zum kirchlichen Dienst im Heimatland und überzeugenden Empfehlungsschreiben. Für die Bewerbung sind folgende Unterlagen erforderlich: vollständig ausgefülltes Antragsformular, kurzer Lebenslauf, Empfehlungsschreiben des Bischofs oder der Provinzoberin, Zeugnisse früherer Studienabschnitte, Sprachzertifikate, ein institutionelles Schutzkonzept, eine Unbedenklichkeitserklärung („Letter of Good Standing“) sowie ein Motivationsschreiben oder eine Projektskizze. Anträge müssen in deutscher oder englischer Sprache auf dem Postweg bis spätestens 31. März eines jeden Jahres bei Renovabis eingehen. Dieses Stipendienangebot eröffnet engagierten Fachkräften aus dem osteuropäischen Raum eine wertvolle Chance, ihre kirchliche Arbeit durch qualifizierte Aus- und Weiterbildungen nachhaltig zu stärken und Wissenserfahrungen im europäischen Kontext zu vertiefen.
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