Zuschuss

Stipendien und Zuschüsse zu Seminaren der INTA-Stiftung

Die INTA-Stiftung vergibt fortlaufend Stipendien für die Ausbildung zur/zum INTA-Meditationslehrer*in sowie Zuschüsse zum Besuch von INTA-Meditationsseminaren. Die Anträge können formlos per E-Mail eingereicht werden.

Bildung

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Baden-Württemberg
Nur für gemeinnützige Organisationen

Förderziel

Unter dem Leitmotiv „Anstiftung zum Leben“ unterstützt die INTA-Stiftung Ausbildungs- und Seminarvorhaben im Bereich INTA-Meditation sowie Projekte und Initiativen, die Begegnungs-, Erfahrungs- und Wachstumsräume für ein sinnvolles und sinnerfülltes Leben schaffen. Vorrangig werden Einrichtungen mit Sitz oder Wirkungskreis in der Region Oberrhein gefördert.

Antragsberechtigt

  • Gemeinnützige Organisationen
  • Stiftungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Anerkennung der Gemeinnützigkeit nach § 52 AO
  • Einrichtung oder Projekt mit Sitz bzw. Wirkungskreis in der Region Oberrhein

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Name und Rechtsform des Antragstellers
  2. Kontaktdaten der Ansprechperson
  3. Projektbeschreibung
  4. Zielsetzung des Projekts
  5. Geplante Schritte zur Zielerreichung
  6. Finanzplan
  7. Kopie des Freistellungsbescheids zur Gemeinnützigkeit
  8. Angaben zu Kontoinhaber*in und IBAN

Bewertungskriterien

  • Übereinstimmung mit den Fördergrundsätzen der INTA-Stiftung
  • Regionale Verankerung in Oberrhein
  • Gemeinnützigkeit nach § 52 AO

Beschreibung

Unter dem Leitmotiv „Anstiftung zum Leben“ fördert die INTA-Stiftung gemeinnützige Organisationen und Stiftungen mit Sitz oder Wirkungskreis in der Region Oberrhein (Baden-Württemberg). Förderschwerpunkte liegen auf Aus- und Weiterbildung im Bereich INTA-Meditation: Es werden Stipendien für die Ausbildung zur INTA-Meditationslehrer:in sowie Zuschüsse für die Teilnahme an INTA-Meditationsseminaren vergeben. Die Fördermittel stehen fortlaufend zur Verfügung und werden als finanzieller Zuschuss bewilligt. Vorrangig unterstützt die Stiftung Projekte, die Begegnungs-, Erfahrungs- und Wachstumsräume schaffen und damit zu einem sinnvollen und sinnerfüllten Leben beitragen.

Für einen formlosen Antrag per E-Mail sind folgende Unterlagen notwendig: Name und Rechtsform des Antragstellenden, Kontaktdaten der Ansprechperson, eine Projektbeschreibung samt Zielsetzung und Finanzplan, geplante Schritte zur Zielerreichung, Kopie des Freistellungsbescheids nach § 52 AO sowie Angaben zu Kontoinhaber:in und IBAN. Als Bewertungskriterien dienen die Übereinstimmung mit den Fördergrundsätzen, die regionale Verankerung im Oberrhein sowie die Gemeinnützigkeit. Nach Prüfung durch den Stiftungsrat erfolgt eine zeitnahe Rückmeldung. Die Auszahlung erfolgt über die GLS-Treuhand e.V.; ein Verwendungsnachweis ist nach Abschluss der Maßnahme zu erbringen. Teilnehmende verpflichten sich, in ihrer Öffentlichkeitsarbeit auf die Unterstützung durch die INTA-Stiftung hinzuweisen.

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