Preis / Auszeichnung

Stipendienförderung der Kulturstiftung des Freistaates Sachsen

Fördert hervorragende künstlerische Einzelleistungen und ermöglicht die Arbeit an neuen Vorhaben. In den Sparten Bildende Kunst, Darstellende Kunst, Musik, Literatur und Film werden jährlich bis zu 40 Arbeitsstipendien vergeben. Zahlreiche Residenzprogramme und Max-Uhlig-Reisestipendien bieten Möglichkeiten für Orts- und Perspektivenwechsel.

Kultur Medien Musik

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Sachsen

Förderziel

Förderung hervorragender künstlerischer Einzelleistungen und Ermöglichung der Arbeit an neuen Vorhaben in den Sparten Bildende Kunst, Darstellende Kunst, Musik, Literatur und Film.

Förderfähige Ausgaben

  • Lebensunterhalt
  • Reisekostenzuschüsse
  • Unterkunft im Rahmen von Residenzen

Antragsberechtigt

  • Privatpersonen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Wohnsitz oder Arbeitsbezug im Freistaat Sachsen
  • Nachweis hervorragender künstlerischer Qualifikation

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Antragsformular
  2. Arbeitsprobe/Portfolio
  3. Projektbeschreibung
  4. Lebenslauf

Bewertungskriterien

  • künstlerische Qualität
  • Originalität des Vorhabens
  • Relevanz für die künstlerischen Entwicklung

Beschreibung

Die Stipendienförderung der Kulturstiftung des Freistaates Sachsen würdigt herausragende künstlerische Einzelleistungen und eröffnet Raum für die Realisierung neuer Vorhaben in Bildender Kunst, Darstellender Kunst, Musik, Literatur und Film. Jährlich werden bis zu 40 Arbeitsstipendien vergeben, die durch ergänzende Residenzprogramme und das Max-Uhlig-Reisestipendium ergänzt werden und damit Orts- und Perspektivenwechsel ermöglichen. Als Gastgeberin internationaler Stipendienprojekte im Freistaat Sachsen informiert die Stiftung zudem über bundesweite Förderangebote. Privaten Antragstellenden mit Wohnsitz oder Arbeitsbezug in Sachsen steht eine kontinuierliche Bewerbungsoption offen, die fortlaufend eine Einreichung ermöglicht. Maßgeblich für die Auswahl sind die künstlerische Qualität, die Originalität des Vorhabens sowie die Bedeutung für die persönliche künstlerische Entwicklung.

Förderfähig sind Ausgaben für den Lebensunterhalt, Reise- und Unterkunftskosten im Rahmen von Residenzen. Zur Antragstellung sind ein vollständig ausgefülltes Antragsformular, eine aussagekräftige Arbeitsprobe beziehungsweise ein Portfolio, eine präzise Projektbeschreibung sowie ein tabellarischer Lebenslauf einzureichen. Die Förderung richtet sich ausdrücklich an Einzelkünstler:innen, die in den genannten Sparten tätig sind und hervorragende Qualifikationen nachweisen können. Angesprochen werden Kunstschaffende, die durch diese finanzielle Unterstützung tiefgreifend an ihren aktuellen Projekten arbeiten und künstlerische Innovationen vorantreiben möchten. Das transparente Einreichungsverfahren bietet dabei eine verlässliche Grundlage für die realistische Planung und Umsetzung ambitionierter Vorhaben.

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